Wiener (70) rastet aus

Streit um Helene Fischer endete mit Messerstich

Gericht
31.07.2024 21:30

Weil sich zwei Pensionisten aus Wien am 25. Dezember 2023 über Helenes TV-Auftritt uneins waren, stach der Ältere seinem Nachbarn mit einem Küchenmesser in den Bauch. Das hat nun ein gerichtliches Nachspiel.

Es war der erste Weihnachtstag: Am 25. Dezember letzten Jahres lud Franz E. (70) seinen Nachbarn zu sich in die Wohnung in Wien-Liesing ein – zum gemütlichen Zusammensitzen mit ein paar Bier und Gläschen Rotwein. Und, um gemeinsam die Helene-Fischer-Show im Fernsehen zu schauen.

Outfit von Helene Fischer spaltet Franz und Friedrich
„Dabei entbrannte zwischen ihnen eine heftige Diskussion“, so die Staatsanwaltschaft Wien in ihrer Anklageschrift. Die zwei Pensionisten waren sich nämlich über das Aussehen der 39-jährigen Schlagersängerin, die meist in knappen Bühnenoutfits entzückt, uneinig. „Der Disput steigerte sich so weit, dass es zu wechselseitigen Handgreiflichkeiten kam und das Opfer den Angeklagten von sich wegschubste.“

Im Landesgericht Wien hätte der Prozess um das Blutbad während der Helene-Fischer-Show stattfinden sollen – der Angeklagte und auch das Opfer tauchten aber nicht auf. (Bild: Krone KREATIV/Starpix/A.Tuma/SPY, Schiel)
Im Landesgericht Wien hätte der Prozess um das Blutbad während der Helene-Fischer-Show stattfinden sollen – der Angeklagte und auch das Opfer tauchten aber nicht auf.

Korpulenz des Opfers bewahrte ihn vor Lebensgefahr
Weil der 70-jährige Witwer seinem Nachbarn Friedrich M. körperlich klar unterlegen war, griff der in eine Schublade, zog ein Küchenmesser heraus und stach dem 66-Jährigen in den Bauch. Was glücklicherweise recht glimpflich ausging, wie das medizinische Gutachten zeigt: „Aufgrund der Fettleibigkeit des Opfers hatte der Stich keine nachhaltige oder lebensgefährliche Verletzung innerer Organe zu Folge.“

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Die Unstimmigkeit über das Aussehen von Helene Fischer dürfte meinen Mandanten und auch das Opfer so aufgewühlt haben, dass sie in Handgreiflichkeiten und schließlich einem Blutbad endete.

(Bild: Sophie Pratschner)

Verteidigerin Clara Abpurg vertritt Franz E.

Aber ein gerichtliches Nachspiel – zu dem weder der Angeklagte noch das Opfer im Wiener Landesgericht erscheinen. Ihre Versionen gaben sie aber schon bei der Polizei preis. Und da waren sie sich genauso uneinig, wie über das Auftreten der hübschen Entertainerin. Der Ältere will aus reiner Notwehr zum Messer gegriffen haben; für das Opfer kam der Stich aus dem Nichts. 

„Heute keine Helene-Fischer-Show“
Wie ausgerechnet die Helene-Fischer-Show, einen derartigen Streit, zwischen den beiden auslösen konnte, dafür finden weder Franz E. noch Friedrich M. bei ihren Einvernahmen am Polizeirevier eine Erklärung. Die werden sie aber früher oder später vor Richter Christian Gneist liefern müssen. Der den Prozess wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit den Worten „heute keine Helene-Fischer-Show“ vertagen musste.

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