Urteil in Mordprozess

Leiche durch Vorarlberg gefahren: lebenslange Haft

Vorarlberg
31.07.2024 20:22

Ein 28-Jähriger, dem vorgeworfen wurde, eine 30-jährige Frau erwürgt und anschließend in einem Riedgraben abgelegt zu haben, ist am Mittwochabend nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Staatsanwalt Markus Fussenegger zeigte sich von der Schuld des Erstangeklagten überzeugt: „Er hat ihre Existenz geraubt.“

Verteidiger Matthias Holzmann erinnerte die Geschworenen daran, dass es um die Existenz seines Mandanten gehe. Fussenegger wies darauf hin, dass der 28-Jährige ein Motiv gehabt habe, nämlich Geldschulden gegenüber dem Opfer. Unter den Fingernägeln der Toten wurden DNA-Mischspuren gefunden, die zu dem 28-Jährigen passen. Holzmann sagte, es gebe viele offene Fragen. Die Geschworenen sahen den Mordvorwurf als erwiesen an und stimmten mit sechs zu zwei Stimmen für einen Schuldspruch.

Opfer erwürgt und in einem Riedgraben abgelegt
Die 30-Jährige war in der Nacht auf den 3. März 2022 in der Wohnung eines 22-jährigen Mitangeklagten – dieser erhielt am Mittwoch eine zweimonatige bedingte Haftstrafe – in Lustenau getötet worden. Anschließend packten die beiden Männer die Leiche ins Mietauto des Zweitangeklagten und fuhren durch Vorarlberg. Der 28-Jährige legte die Frau später in einem Riedgraben ab. In der Tatnacht wurde viel Alkohol konsumiert und Drogen genommen. Eine Videoaufnahme an einer Tankstelle führte zu den beiden Männern als mögliche Täter.

Männer beschuldigten sich gegenseitig
Bei der Frage, wer die Tat begangen hatte, gingen die Aussagen auseinander. Der 28-Jährige sagte, der 22-Jährige sei ausgerastet und habe die Frau gewürgt, nachdem sie ihn provoziert habe. Der 22-Jährige hingegen behauptete, der 28-Jährige habe die Frau plötzlich angegriffen und gewürgt. Beide Männer gaben an, zu schockiert gewesen zu sein, um einzugreifen.

Darlehen des Opfers sei das Mordmotiv
Staatsanwalt Fussenegger sagte, ein Darlehen der 30-Jährigen an den Hauptangeklagten sei das Mordmotiv. Die Frau habe dem 28-Jährigen 15.000 Euro geliehen, was zu Streit geführt habe. Der 28-Jährige habe immer gezahlt, aber manchmal zu spät. Der 28-Jährige bekannte sich schuldig hinsichtlich der Störung der Totenruhe, bestritt jedoch alle anderen Anklagepunkte.

Der Angeklagte (28) vor dem Landesgericht in Feldkirch  (Bild: APA/JOCHEN HOFER)
Der Angeklagte (28) vor dem Landesgericht in Feldkirch 

Hatte sich wegen des Würgens übergeben
Gerichtspsychiater Reinhard Haller hielt fest, dass die Männer zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig waren. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl erstickte die Frau, nachdem sie sich wegen des Würgens übergeben hatte. Sie war zum Todeszeitpunkt alkoholisiert und hatte Drogen im Blut. Gerichtsmedizinerin Petra Hatzer-Grubwieser führte aus, dass die DNA-Spuren zu dem 28-Jährigen passen und nicht durch gewöhnlichen Kontakt entstanden sein könnten.

Verteidiger meldete volle Berufung an
Der Richter führte in der Urteilsbegründung zum Erstangeklagten die „grausame und kaltblütige Tatbegehung“ sowie das Zusammentreffen von zwei Verbrechen als Erschwerungsgründe an, in positivem Sinne angerechnet wurden die verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie sein Geständnis zum Vorwurf der Störung der Totenruhe. Der Verteidiger des 28-Jährigen meldete volle Berufung an.

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