Die Mutter von Signa-Gründer René Benko dürfte in ihrer Funktion als Stifterin einen juristischen Sieg davongetragen haben: Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hob eine einstweilige Verfügung gegen Ingeborg Benko wieder auf.
Damit hätten ihre Stiftrechte eingeschränkt werden sollen. Ingeborg Benko hätte die Stiftungserklärungen und Stiftungsstatuten nicht mehr ändern dürfen, sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“ durchführe. Masseverwalter Andreas Grabenweger hatte vermutet, dass sie sich mit ihrem Sohn René Benko abspreche.
Beschlossen wurde die einstweilige Verfügung das Landesgericht Innsbruck im Juni, beantragt worden war sie vom Masseverwalter im Benko-Konkursverfahren. Die Begründung für das Aufheben: Die geltend gemachten Ansprüche des Verwalters, funktionsmäßig an die Stelle von Benkos Mutter zu treten, lassen sich rechtlich nicht ableiten.
Zwei Privatstiftungen gegründet
Ingeborg Benko hatte zwei Privatstiftungen gegründet. In der Laura, benannt nach Benkos Tochter, sollen Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich geparkt sein, in der Ingbe-Stiftung sechs Villen am Gardasee und Gold mit hohem Wert. Der Zweck der Stiftungen soll die Versorgung der Angehörigen sein.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tiroler Signa-Gründers war Ende April eröffnet worden. 30 Gläubiger fordern rund zwei Milliarden Euro, davon sind vorerst aber nur 47,3 Millionen anerkannt worden.
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