Arglos öffnete Mitte Mai ein Mann seine Wohnungstür – in Erwartung einer jungen, hübschen Frau. Stattdessen überfielen die 31-Jährige und zwei Begleiter den Drogendealer, raubten im 1500 Euro. „Ich sollte dabei den Lockvogel spielen“, gibt die Angeklagte im Wiener Landl zu und kassiert dafür eine Gefängnisstrafe.
„Das Opfer hat sich eigentlich gedacht, er kann eine nette Frau kennenlernen“, eröffnet die Staatsanwältin den Prozess gegen zwei Angeklagte im Wiener Landesgericht. In der Früh des 12. Mai kontaktierte die 31-Jährige den jungen Mann. „Wir waren nicht nüchtern zu dem Zeitpunkt“, gibt sie vor dem Schöffensenat zu. Ihr Verteidiger Sascha Flatz erklärt weiter: „Sie hat den erstbesten Drogendealer angerufen.“
Angeklagte wollten Dealer „meier machen“
Mit dem Taxi fuhr die 31-Jährige zusammen mit zwei Bekannten zur Wohnung des Opfers. „Was war der Plan?“, möchte die vorsitzende Richterin wissen – „Dass wir ihn meier machen. Also ihm das, was er hat, wegnehmen. Ich sollte dabei den Lockvogel spielen“, gesteht die Angeklagte. Denn als der Dealer die Wohnungstür in Wien-Meidling öffnete, stürmten die zwei Begleiter der Frau hinein, hielten ihn fest und hätten aus der Wohnung 1500 Euro mitgenommen.
Dabei soll die 31-Jährige die ganze Zeit mit einem Messer drohend im Türrahmen gestanden sein. Das und, die mitgenommene Geldsumme streitet die fünffach Vorbestrafte ab: „Das war eine Einzimmerwohnung mit einer Matratze am Boden. Sogar der Kriminalbeamte hat gemeint, er wüsste nicht, wo das Opfer 1500 Euro gehabt haben soll.“
„Da stimmt gar nichts“
Der mitangeklagte 22-Jährige – der dritte wird abgesondert verfolgt – findet für die Aussage der jungen Frau klare Worte: „Da stimmt gar nichts. Kein Wort!“ Er hätte die Drogen bezahlen wollen und auch können – an dem Tag hätte er schließlich Arbeitslosengeld bekommen ...
Das glaubt ihm der Schöffensenat am Ende aber nicht; er verurteilt ihn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Die 31-Jährige kassiert für den schweren Raubüberfall indes sieben Jahre Haft. Ihr Verteidiger Sascha Flatz meldet sofort volle Berufung an – das Urteil ist dadurch nicht rechtskräftig.
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