17-Jährige bekam für vier Wochen Arbeit bei Gebäudetechnikfirma in Steyr kein Geld, sondern wurde vom Unternehmen frech nur mit einem 150-Euro-Coupon fürs Einkaufen abgespeist. Da die Schülerin sich jedoch erst nach mehr als sechs Monaten an die Arbeiterkammer wandte, konnten ihr die Rechtsexperten leider nicht helfen.
Die Sommerferien nutzt jährlich ein Großteil der Jugendlichen für ein Praktikum. Einerseits brauchen sie es eventuell für die Schule, andererseits wollen sie damit auch ihr Taschengeld ein wenig aufbessern. Auch eine 17-jährige Schülerin aus Steyr musste in den Sommerferien im vergangenen Jahr ein Praktikum absolvieren – allerdings erhielt sie keine Bezahlung.
Marketing und Mediendesign
Die Arbeiterkammer Oberösterreich nutzt nun diese Erfahrungen der Schülerin und warnt vor solchen Machenschaften. Das Mädchen hatte bei einer kleinen Gebäudetechnikfirma in Steyr gearbeitet, machte allgemeine Bürotätigkeiten, bearbeitete Lieferscheine, erstellte Listen und war im Bereich Marketing und Mediendesign tätig.
Hiobsbotschaft nach vier Wochen
Nach vier Wochen wurde ihr von der Firma mitgeteilt, dass sie dafür keine Entlohnung bekommen würde. Der Grund: Die Arbeit sei aus Schulungszwecken erfolgt und war nicht zum Vorteil der Firma. Weil die 17-Jährige aber „sehr ordentlich“ gearbeitet habe, bekam sie von der Firma einen Einkaufsgutschein in der Höhe von 150 Euro angeboten und ließ sich damit abspeisen.
Frist versäumt
Erst jetzt meldete sich das Mädchen auf Anraten ihrer Schule bei der Arbeiterkammer. Doch den Rechtsexperten waren die Hände gebunden. „Leider hat die Schülerin ihre Ansprüche nicht fristgerecht binnen 6 Monaten schriftlich geltend gemacht und den Angaben der Firma geglaubt, dass ihr nichts zusteht“, erklärt AK-Präsident Andreas Stangl.
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