Salzburger verurteilt

Hundebiss-Opfer: „Magistrat kontrolliert nicht“

Salzburg
02.08.2024 07:00

Ein Hundebiss im Hans-Lechner-Park in Salzburg löst einen Strafprozess im Bezirksgericht aus: Während der Angeklagte den Vorfall herunterspielt, spricht das Opfer über seinen tauben Finger und das oftmals fehlende Pflichtbewusstsein mancher Hundehalter.

Er ist doch nur ein „Schmusebär“, der mit den anderen Hunden spielen will: Das erzählt der Angeklagte (54) beim Prozess am Donnerstag im Bezirksgericht über jenen American Staffordshire, der zugebissen hat. „Es ist nicht mein Hund, sondern von der Schwiegertochter. Er ist ungestüm und wenig erzogen, aber nicht aggressiv“, so der Salzburger, der selbst einen kleineren Vierbeiner hat.

Kampfhund biss Hund und Mann
Zugetragen hatte sich der Biss-Vorfall am 7. November 2023 abends im Hans-Lechner-Park bei der Bayerhamerstraße in Salzburg. Der eineinhalb Jahre junge Kampfhund trug weder Leine noch Maulkorb. „Inoffiziell machen das viele dort“, meint der Angeklagte. Ein in Salzburg lebender Portugiese saß mit einer Bekannten auf der Bank, daneben vier Hunde. „Plötzlich kommt von rechts so ein Pitbull daher. Zuerst dachte ich, dass er die Frau anfällt. Dann hat er meinen Hund bei der Kehle geschnappt.“ Der Mann griff ein, um seinen Hund zu befreien. Dabei kam es zum Biss in den Finger. „Mein Hund war schwer verletzt und hat knapp überlebt. Und meine Fingerspitze ist jetzt taub, er hat einen Nerv getroffen“, sagte das Opfer.

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Ich habe nachgelesen und es gibt österreichweit 4000 Hundebisse pro Jahr. Allein in Salzburg kommt es jeden Tag zu einem Biss.

Richter Aleksander Vincetić beim Prozess

„Dort spielen Kinder und immer wieder laufen Hunde frei herum. Der Magistrat kontrolliert nicht“, ergänzte der Mann. Danach stellte Richter Aleksandar Vincetić dem Angeklagten noch eine Frage: „Werden Sie Hunde wieder frei laufen lassen?“ Der Mann antwortete wenig einsichtig: „An der Leine werden sie nur aggressiv.“

Keine Chance auf Diversion, betonte der Richter und verhängte 200 Euro Geldstrafe plus 2200 Euro Schmerzengeld – nicht rechtskräftig.

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