Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Deutscher ist am Donnerstag vom Schöffensenat in Feldkirch erneut zu einer saftigen Strafe verurteilt worden: Vier Jahre Haft.
Er zeigt weder Reue noch jegliches Schuldbewusstsein gegenüber den Opfern. Warum auch? „Ich habe ja schließlich niemanden umgebracht!“ Worte eines bereits wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung mehrfach vorbestraften Mannes, den selbst Haftstrafen nicht vor weiteren Taten zurückschrecken ließen. Angeklagt ist er diesmal unter anderem wegen geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen und pornografischer Darstellung. Begangen hat er die Taten allesamt im Laufe des vergangenen Jahres in Dornbirn.
Zudringliche Chatnachrichten
Im ersten Fall ist das Opfer eine 52-jährige Putzfrau, die sich auf ein von ihm geschaltetes Inserat meldet. Doch schon beim Vorstellungsgespräch in dessen Wohnung wird der 50-Jährige zudringlich. Nachdem die Frau ihn abweist und geht, schreibt er ihr per Chatnachricht, dass er nicht nur eine Putzfrau wolle, sondern auch Sex. Als die Frau auch auf sein Geldangebot nicht einsteigt, droht er sie wegen Schwarzarbeit bei der Polizei anzuzeigen. Die Sache gipfelt schließlich darin, dass er der Frau und Pferdebesitzerin schreibt: „Meine Schlüssel bitte, sonst essen wir Ross-Landjäger!“ Beim zweiten Opfer handelt es sich um eine 39-jährige ehemalige Sex-Partnerin des Bauarbeiters. Obwohl die Frau bereits einen Neuen hat, versucht er sie zu weiteren Sextreffen zu nötigen und droht: „...andernfalls werde ich dem anderen von unseren Chats und den Treffen erzählen.“
Probiert es sogar bei einer 13-Jährigen
Auch bei der 13-jährigen Tochter einer Bekannten versucht der Angeklagte erfolglos sein Glück. Ihr schreibt er: „Ich will dich! Ich will mit dir ins Bett! Sorry, ich bin einfach nur ehrlich.“ Auch dem Mädchen bietet er Geld. Die Mutter erstattet Anzeige. Die Kripo findet später auf drei Handys des Deutschen kinderpornografisches Material. Im Prozess spielt der 50-Jährige zunächst den Unschuldigen. Aufgrund der Chats und des Bildmaterials bleibt ihm am Ende nur die Flucht nach vorne. Der Mann gesteht, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen. „Ich habe mit meinem Sexualverhalten kein Problem.“ Deutliche Worte findet hingegen die vorsitzende Richterin, Lisa Pfeifer, nach der Verurteilung des Sexualstraftäters zu vier Jahren Haft: „Sie haben keinerlei Respekt vor sexueller Selbstbestimmung. Wenn Sie glauben, Sie wollen Sex, ist Ihnen jedes Mittel recht, dies zu erzwingen. Sie sind eine Gefahr, auch für sich!“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will dagegen berufen.
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