Rammstein-Sänger Till Lindemann hat Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs gegen den „Spiegel“ erstattet.
In einem Artikel mit dem Titel „Götterdämmerung“ berichtete der „Spiegel“ im Juni 2023 über Anschuldigungen mehrerer Frauen gegen Till Lindemann. Der Sänger ergriff daraufhin rechtliche Schritte gegen das Magazin sowie weitere Medien, darunter die „Süddeutsche Zeitung“ und den Norddeutschen Rundfunk.
Dem „Spiegel“ wurde danach gerichtlich untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.-o.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.
Damit ist der Rechtsstreit aber nicht beendet worden. Bei den eidesstattlichen Erklärungen der vom „Spiegel“ zitierten Frauen soll es laut den Anwälten von Lindemann erhebliche Ungereimtheiten geben.
Seiten entfernt oder ausgetauscht
Bei den eidesstattlichen Aussagen der Frauen gegen Lindemann sollen der Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann zufolge einzelne Seiten der entfernt bzw. ausgetauscht worden sein. Es bestehe Fälschungsverdacht, weshalb Anzeige erstattet wurde.
In einer Pressemitteilung vom Donnerstag heißt es: „Obwohl diese Ungereimtheit bereits anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 25.08.2023 gerügt worden war, nahm der , Spiegel‘ hierzu erst eine Woche vor der Verhandlung im Berufungsverfahren Stellung und reichte zwei bislang unbekannte eidesstattliche Versicherungen ein. Dabei musste der ,Spiegel‘ einräumen, dass die ursprünglich eingereichten eidesstattlichen Versicherungen nicht von ,Zoe‘ und ,Sophie W.‘ stammten. Aufgrund eines Versehens des eigenen Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats seien bei Einreichung der eidesstattlichen Versicherungen verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden, so der ,Spiegel‘“.
Die unterschiedlichen Fassungen der eidesstattlichen Versicherung von „Zoe“ würden nicht unerheblich voneinander abweichen, „insbesondere im Hinblick auf das von ihr geschilderte Erinnerungsvermögen an die Begegnung mit unserem Mandanten“. Die eidesstattliche Versicherung von „Zoe“ habe die Besonderheit aufgewiesen, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächstfolgenden Seite nicht fortgesetzt wurde.
Ermittlungen eingestellt
Seit Mai 2023 hatten mehrere Frauen Vorwürfe gegen Lindemann vorgebracht und Situationen bei Partys im Umfeld der Band geschildert, die sie nach eigenen Angaben teils als beängstigend empfanden. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollten. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
Ermittlungen gegen Lindemann wurden jedoch bereits im Vorjahr eingestellt, da es keine Strafanzeigen der Geschädigten vorlagen.
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