Die Anzahl der Fälle, in denen Menschen ihre Tiere aussetzen, ist aktuell wieder auf einem Höchststand. In Wien konnten nun in drei Fällen die Tierhalter ermittelt, und für ihre grausame Tat zur Rechenschaft gezogen werden.
Urlaub planen, Koffer packen, Tier aussetzen – in auffällig vielen Fällen ist das leider die traurige Realität. Wie die jüngsten Zahlen aus dem Wiener TierQuarTier zeigen, werden aktuell besonders viele Haustiere sich selbst überlassen.
In drei Fällen sind nun Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000 Euro ausgesprochen worden, nachdem die Tierschutzombudsstelle Wien die ausgeforschten Täter angezeigt hatte. „Die Botschaft ist eindeutig: Das Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei und wird hart bestraft“, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.
Trächtige Hündin angebunden
16. Bezirk, ein Tag im Frühsommer: Anrainer finden in einem Innenhof zwei Hunde – angebunden an einen Pfahl, ganz auf sich alleine gestellt, von dem Besitzer keine Spur. Besonders schlimm: Eine Hündin ist hochträchtig. „Glücklicherweise war der Halter vor dem Aussetzen seiner Tiere so gesetzestreu, dass er die für Hunde geltende Chip- und Registrierungspflicht beachtet hatte“, erzählt Persy. So kann er ausfindig gemacht und ein Verfahren gegen ihn wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes eingeleitet werden. Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.
Langohr im Schuhkarton
Bereits im Winter war im benachbarten 15. Bezirk eine Passantin auf einen Schuhkarton vor ihrem Wohnhauseingang aufmerksam geworden. Doch statt Schuhen oder Unrat befand sich in dem winzigen Karton ein Kaninchen. Nachdem die Tierrettung das Kaninchen zur Versorgung ins Tierheim der Stadt Wien, gebracht hatte, wurde das Fundtier im Internet veröffentlicht. Anhand von Zeugen sowie eines Facebook-Postings, in dem das Kaninchen einige Wochen zuvor zum Verkauf angeboten worden war, konnte der Halter ermittelt und ebenfalls angezeigt werden. Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.
Welpe an Straßenlaterne
Im dritten Fall war ein unschuldiger Hunde-Welpe das Opfer seiner verantwortungslosen Halter. Jugendliche fanden den erst drei Monate alten Vierbeiner angebunden an einer Straßenlaterne. Glück im Unglück: In einem beigefügten Plastiksackerl mit Hunde-Zubehör befand sich auch der Impfpass des Tieres. So konnte auch dieser Besitzer ausfindig gemacht und zur Verantwortung für seine Tat gezogen werden. Hier verhängte das Gericht ebenfalls 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.
Tierschutzombudsstelle hofft auf abschreckende Wirkung
Die rechtskräftigen Straferkenntnisse sind für die Tierschutzombudsstelle Wien ein wichtiger Erfolg in der Durchsetzung der Rechte von Tieren. „Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat – ganz egal, wo oder wie sich jemand seines Tieres entledigt. In besonders schlimmen Fällen kann sogar das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen“, erläutert Persy. Nach dem Tierschutzgesetz wird das Aussetzen mit bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro bestraft.
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