Die Bevölkerung in Scharnitz erhält weitere Unterstützung. Der stellvertretende Landesumweltanwalt sieht „gravierende Beeinträchtigungen“, sollte eine dort geplante Deponie realisiert werden. Und er fordert klare Regeln.
Eine geplante Mülldeponie in Scharnitz stößt der Bevölkerung sauer auf. Rückendeckung bekommt sie nicht nur von der Liste Fritz, wie die „Krone“ berichtete, sondern jetzt auch von der Landesumweltanwaltschaft. Wie Walter Tschon, stellvertretender Landesumweltanwalt, betont, „sind bei uns schon sehr viele Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, die diese Deponie für nicht vertretbar finden“.
Weiters führt er aus, dass „durch die Deponie vor allem das sich dort befindliche Naherholungsgebiet von den Beeinträchtigungen betroffen wäre“. Dieses würde für mehrere Jahrzehnte den Erholungssuchenden nicht mehr zur Verfügung stehen, warnt Tschon.
Wie viel Deponievolumen braucht es und wie viel steht in einer Region zur Verfügung? Das wird noch nicht berücksichtigt. Es braucht hier klare Regeln.
Walter Tschon
Bild: Christof Birbaumer
„Ablehnung der Gemeinde berücksichtigen“
Er verdeutlicht: „Aufgrund der mündlichen Verhandlung sowie des bisher vorliegenden Ermittlungsergebnisses spricht sich die Landesumweltanwaltschaft gegen eine Realisierung der beantragten Bodenaushubdeponie aus. Einerseits würden mit einer Realisierung dieses Projektes gravierende Beeinträchtigungen der diversen Natur- und Umweltschutzmedien einhergehen und andererseits sind die bisher glaubhaft gemachten öffentlichen Interessen für das Vorhaben nicht nachvollziehbar.“
Abschließend appelliert Tschon, dass „im Rahmen der Entscheidungsfindung die deutlich zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der Gemeinde Berücksichtigung finden muss“.
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