Betrunken unterwegs

Timberlake darf in New York nicht mehr Auto fahren

Adabei
03.08.2024 12:48

Die Alkofahrt in den Hamptons hat für US-Sänger Justin Timberlake jetzt Konsequenzen: Er darf im US-Bundesstaat New York nicht mehr Auto fahren. Das entschied ein Richter am Freitag. Der Sänger war nur per Video zugeschaltet (siehe Video oben).

Er sprach kaum beziehungsweise verlangsamt, wie US-Medien berichteten. Und er plädierte auf „nicht schuldig“. Auch sein Anwalt Ed Burke sagte ein weiteres Mal, dass Timberlake bei seiner Verhaftung im Juni nicht betrunken gewesen sei. Er sei zuversichtlich, dass die Anklage abgewiesen werde. Die Polizei habe überhaupt „schwerwiegende Fehler“ gemacht.

Justin Timberlake bei seiner Verhaftung (Bild: AFP/Harbor Police Department)
Justin Timberlake bei seiner Verhaftung
Die Anhörung in New York am Freitag (Bild: AP/John Roca)
Die Anhörung in New York am Freitag
Der Sänger (unten) war per Video zugeschaltet. (Bild: AP/John Roca)
Der Sänger (unten) war per Video zugeschaltet.

Die Richterinnen und Richter in New York zeigten sich davon aber nicht beeindruckt. Im Gegenteil: Burke solle „bei seinen Äußerungen achtsamer sein“. Richter Carl Irace ermahnte ihn und entzog Timberlake die Fahrerlaubnis, allerdings nur für den US-Bundesstaat New York. Wie lange er sich dort nicht mehr hinters Steuer setzen darf, ist derzeit unklar.

Anhörung folgt noch
Laut dem Anwalt des Musikers ist das ein Standard-Prozedere. Eine weitere Anhörung ist für den 9. August geplant, ein vorläufiger Gerichtstermin für den 13. September. Im August muss Timberlake, der gerade auf Europatournee ist und am Wochenende zwei Auftritte im belgischen Antwerpen hat, nicht dabei sein.

Wie berichtet, war der US-Amerikaner Mitte Juni in Sag Harbor wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet und angeklagt worden. Laut einem Polizeibericht hielt er an einem Stoppschild nicht an. Ein Beamter berichtete, dass Timberlake nach Alkohol gerochen habe und unsicher auf den Beinen gewesen sei. Er wurde festgenommen und nach einer Nacht auf der Wache wieder freigelassen.

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(Bild: kmm)



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