Was sich ändert

Ab sofort neuer EU-Führerschein und einige Änderungen

Motor
19.01.2013 00:50
In der EU werden ab sofort alle neuen Führerscheine in Form einer Plastik-Scheckkarte in einem europäischen Standardformat und mit effektiven Sicherheitsmerkmalen ausgestellt. Dieser neue europäische Führerschein wird schrittweise mehr als 110 unterschiedliche Papier- und Plastikmodelle ablösen, die derzeit noch bei mehr als 300 Millionen Autolenkern in der EU gebräuchlich sind.

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte, angesichts der unterschiedlichen Formulare mit teils völlig veralteten Lichtbildern, unklaren Klassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt, und leichten Fälschungsmöglichkeiten sei ein einheitliches Dokument für die Zukunft notwendig. "Gefälschte Führerscheine sind gewissermaßen eine Lizenz zum Töten, und darum brauchen wir Führerscheine, die leicht zu lesen und zu verstehen, aber sehr schwer zu fälschen sind", betonte der Kommissar.

Keine Pflicht zum Umtausch alter "Deckel"
Künftig muss das Dokument alle 15 Jahre getauscht werden, die alten Scheine bleiben aber bis 19. Jänner 2033 gültig. "Für die Verlängerung sind jedoch keine ärztlichen Untersuchungen oder behördliche Prüfungen erforderlich", versicherte ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Das neue Format wird also spätestens bis 2033 flächendeckend in Kraft sein. Der europäische Führerschein kann angepasst werden, um je nach Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten nationale Symbole aufzunehmen. Eine Harmonisierung von Strafen sei aber nicht vorgesehen, so Kallas.

Die Maßnahme ist Teil eines umfangreichen Pakets - der dritten EU-Führerscheinrichtlinie -, dessen Umsetzung zu mehr Freizügigkeit sowie zur Eindämmung des Führerscheinbetrugs und zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit beitragen soll. Ferner wird gleichzeitig ein europäisches Datenaustauschsystem eingerichtet, um den Austausch von Informationen zwischen nationalen Behörden zu erleichtern. Dadurch werden Verwaltungsverfahren für Führerscheine beim Umzug von Bürgern in einen anderen Mitgliedstaat vereinfacht. Das System wird auch wesentlich dazu beitragen, "Führerscheintourismus" und Fälschungen zu bekämpfen. So wird es leichter, das strengere Verbot durchzusetzen, wonach in EU-Ländern Personen, deren Führerschein in einem anderen Staat der Union entzogen wurde, keine Fahrlizenz ausgestellt werden darf.

Was die neue Richtlinie sonst noch bringt:
Jugendliche dürfen bereits mit 16 bzw. 16,5 Jahren mit ihrer Motorrad- und Pkw-Führerscheinausbildung beginnen, mit der L17-Ausbildung bereits mit 15,5 Jahren. Der grüne Mopedausweis ist künftig Geschichte, für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gibt es einen richtigen Führerschein mit der Lenkberechtigung für die Klasse AM. Statt bisher zwei Motorradklassen wird es künftig drei geben, die je nach Alter leistungsmäßig gestaffelt sind (mehr Info hier).

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(Bild: KMM)
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