Prozess in Innsbruck

Versengter Ausweis führt in Tirol zu „Feuerteufel“

Tirol
06.08.2024 08:16

Bei einem Indizienprozess um einen Brand in Innsbruck wurde ein 45-jähriger Pole zu einer Haftstrafe verurteilt. Die belastenden Faktoren waren dabei durchaus ungewöhnlich.

Zu einem Puzzle der Ermittlungsergebnisse wurde ein mysteriöser Brand am 17. April in Innsbruck: Ein Kleintransporter ging dort nachts in Flammen auf, fast auch ein Firmengebäude. „Ich habe mit alldem überhaupt nichts zu tun“, sagte der angeklagte Pole gleich mehrfach und zum Teil in harschem Ton.

Firmenareal als Schlafplatz eingeräumt
Er sei vor der Brandnacht in Innsbruck angekommen, habe Arbeit gesucht und vorerst in der nahen Notschlafstelle schlafen wollen, führte er aus. Da kein Schlafplatz mehr frei gewesen sei, sei er „nach einigen Flaschen Bier und Wodka“ zum Firmenareal in Arzl gegangen.

Kurz vor Mitternacht ging dort aber ein Kleintransporter der Marke Ford Transit in Flammen auf und explodierte förmlich. Da er nur 30 Zentimeter vom Firmengebäude entfernt geparkt war, wurde auch dieses schwer beschädigt – Schaden rund 70.000 Euro.

Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt. (Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.

Video und Zeugen belasten Polen
Die Staatsanwältin sprach von einer „geschlossenen Indizienkette“: „Es gibt Videoaufzeichnungen des Mannes, wie er mit einem Sack und einer Flasche auf das Firmengelände kommt“, führte sie etwa aus. Zudem sei er danach gesehen worden, wie er das Areal mit Kapuze am Kopf und schwankend verließ. Nach der Verhaftung wurden 2,2 Promille festgestellt.

„Mögliche andere Brandursachen sind laut Gutachten ausgeschlossen, es war also Fremdverschulden und damit Brandstiftung“, sagte die Richterin.

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Mögliche andere Brandursachen sind laut Gutachten ausgeschlossen.

Die Richterin

Verräterische Fundstücke im Schutt
Weitere Indizien, etwa der angeschmorte Personalausweis (!) des Angeklagten und Seiten mit polnischen Bibelversen im Brandschutt, sprächen für die Schuld, betonte die Vorsitzende des Schöffensenats. Bei einem Strafrahmen von zehn Jahren setzte es drei Jahre unbedingte Haft. Die Verteidigung meldete Berufung und Nichtigkeit an – daher nicht rechtskräftig.

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