Problemwolf

Vorarlberg weitet Abschussverordnung aus

Vorarlberg
06.08.2024 11:02

In Vorarlberg wurde bereits am 26. Juli eine Abschussverordnung erteilt, weil ein Wolf im Bregenzerwald mehrere Tiere gerissen hatte. Nachdem es nun in den umliegenden Regionen ebenfalls zu Wolfsrissen gekommen ist, wird die Verordnung räumlich ausgedehnt.    

In Vorarlberg ist eine Ende Juli erlassene Abschuss-Verordnung für einen Wolf ausgeweitet worden. Als Begründung dafür führte Agrarlandesrat Christian Gantner (ÖVP) Wolfsangriffe auf einer Alpe im Bezirk Dornbirn in den vergangenen Tagen an. Dabei seien etwa zwei Jungrinder gerissen und getötet worden. Galt bisher ein Gebiet von rund zehn Kilometern um die Mittagsfluh als Abschusszone, so umfasst diese nun auch umliegende Reviere.

Es gebe starke Indizien für einen Wolfsangriff „wie für den Wolf typische Risswunden und Bissverletzungen sowie der relativ große Fleischverzehr an den Rinderkadavern“, sagte Hubert Schatz, Wildökologe des Landes. Wie im Rahmen der Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung vorgesehen, habe man DNA-Proben genommen, diese würden aktuell untersucht. „Diese tödlichen Wolfsangriffe auf Großvieh innerhalb weniger Tage und noch dazu immer auf derselben Alpe zeigen ein völlig untypisches Verhalten für einen einzelnen Wolf“, so Gantner. Großvieh zähle üblicherweise nicht zur typischen Beute eines Wolfes. „Es reicht! Vieh vor Wolf“, betonte er.

Bis 15. Oktober gültig
Aufgrund der neuerlichen Vorfälle wurde die bestehende Maßnahmeverordnung vom 26. Juli laut Gantner auf Grundlage einer fundierten Einzelfallbeurteilung von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ausgeweitet. Die geografische Erweiterung der Maßnahmeverordnung betrifft die umliegenden Reviere der Mittagsfluh in den Wildregionen Großes Walsertal, Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg sowie Ebnitertal. Sie ist bis 15. Oktober aufrecht.

Die Abschuss-Verordnung gegen den Wolf ist in den Augen von Tierschutzorganisationen rechtswidrig. Anzeigen gegen die Landesregierung wurden angekündigt.

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