Sextett angeklagt

Haft nach Millionen-Betrug mit Kryptowährung

Oberösterreich
06.08.2024 18:25

Ein Prozess in Linz gegen sechs Männer wegen schweren Betrugs um eine wertlose Kryptowährung hat Dienstagabend fünf Schuldsprüche gebracht. Die Strafhöhen reichen von dreieinhalb Jahren unbedingter Haft bis zu 24 Monaten teilbedingt, acht davon unbedingt. Keines der Urteile ist rechtskräftig.

Das Sextett soll mit einer professionell aufgezogenen Marketingkampagne von 2017 bis April 2018 hunderte Opfer weltweit um knapp sechs Millionen Euro gebracht haben. Es habe vorgegaukelt, mit dem Token „LoopX“ das schnelle Geld zu machen. Das Versprechen gegenüber den Investoren habe laut Anklageschrift gelautet, dass man dafür eine Trading-Software entwickelt habe, die mehr als 10.000 Trades pro Sekunde ermöglichen würde und damit ein Profit von zehn Prozent pro Woche eingefahren werden könne.

In der Schweiz aufgeflogen
Über Crowdfunding kamen die mutmaßlichen Betrüger an das Geld der Investoren. Die Handelssoftware habe jedoch nie existiert und die Token seien wertlos gewesen. Das ganze Projekt sei „überhaupt nie operativ tätig gewesen“, so die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft.

Aufgeflogen ist der großangelegte Kryptobetrug in der Schweiz im Kanton Zürich, dort hatten namentlich bekannte Opfer Anzeige erstattet. Spuren führten dann auch nach Linz. Cybercrime-Experten des Bundeskriminalamts konnten in weiterer Folge den Verlauf der Transaktionen nachvollziehen und analysieren. Weitere Hinweise führten die Ermittler dabei durch ganz Österreich, nach Deutschland, Tschechien, Zypern und Thailand.

EU-Haftbefehle
Im Oktober 2023 folgte im Rahmen der „Operation LoopX“ in Zusammenarbeit mit der EU-Justizbehörde Eurojust die Ausstellung von EU-Haftbefehlen. In Linz wurde ein Österreicher festgenommen, in Zypern ein zweiter, in Prag ein Tscheche. Inzwischen wurden noch drei weitere Österreicher im Großraum Graz und in Oberösterreich verhaftet.

Unbescholtenheit war Minderungsgrund
Die Angeklagten im Alter von 29 bis 40 Jahren zeigten sich in dem dreitägigen Prozess geständig. Ihre Unbescholtenheit, ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie das lange Zurückliegen der Tat und das seitherige Wohlverhalten wurden u.a. als strafmildernd bewertet, hieß es vom Gericht. Vor allem die hohe Schadenssumme sah das Gericht als erschwerend an.

Zwei Angeklagte müssen für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, ein weiterer erhielt drei Jahre und sechs Monate. Der Mandant von Alexander Prenner, sowie ein weiterer, kamen mit einer teilbedingten Haftstrafe davon: Von 24 Monaten Strafe sind acht unbedingt abzusitzen. Bei einem Angeklagten steht ein Urteil aufgrund eines neuerlichen Beweisantrages noch aus. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

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