Das Martyrium einer jungen Frau endete am Dienstag am Landesgericht Feldkirch mit der Verurteilung des gewalttätigen Ex-Partners. Der Angeklagte hatte seine Freundin immer wieder körperlich und seelisch schwer misshandelt. Das Opfer ist trotz Therapie noch heute traumatisiert.
Im Sommer 2019 lernen sich der Koch und die alleinerziehende Mutter kennen. Kurz darauf werden sie ein Paar. Obwohl die lebensfrohe junge Frau mit ihrer kleinen Tochter noch im elterlichen Haus wohnt, verbringt die schwer Verliebte schon recht bald die Zeit mit ihrem neuen Freund in dessen Wohnung in Hohenems. „Anfangs war es noch sehr harmonisch und wir schauten zu Hause DVDs oder gingen aus“, so die 30-Jährige im Prozess am Dienstag. Doch das sollte sich bald ändern.
Meine Mandantin wäre heute entweder noch beim Angeklagten oder bereits tot, hätte sie nicht ihren neuen Freund kennengelernt.“
Anwältin Olivia Lerch verteidigte das Opfer
Was die Frau damals noch nicht weiß ist, dass ihr Freund besitzergreifend, herrschsüchtig, manipulativ und gewalttätig ist. Grundlos kommt es immer wieder zum Streit. Er schlägt die 30-Jährige, schleift sie an den Haaren durch die Wohnung, sperrt sie ein und hält sie mit Drohungen in Schach. Zwar versucht das Opfer mehrmals zu flüchten, scheitert jedoch kläglich.
Fester Glaube an Besserung
Ihrem Bruder erzählt sie zwar einmal, dass sie es nicht immer fein miteinander hätten. Doch wie es tatsächlich in der Beziehung zugeht, sagt sie aus Angst vor weiteren Gewalttätigkeiten des Beschuldigten nicht. Im Gegenteil. In der Hoffnung, den Freund durch Liebe, Verständnis und Geduld zur Einsicht zu bringen und zu einem besseren Menschen zu machen, kehrt die Frau immer wieder zu ihm zurück.
Doch die Hämatome an ihren Armen sprechen Bände. Als sie Ende 2021 bei der Arbeit einen anderen Mann kennenlernt und der Angeklagte davon Wind bekommt, drückt der 32-Jährige sie aufs Bett, würgt sie und schreit: „Ich bring’ dich um, du Scheiß-Schlampe!“ Ihrer Mutter droht er per SMS: „Ich werde euer Haus niederbrennen!“ Es kommt zur Anzeige.
Bei der Polizei bestreitet der Peiniger noch jemals Gewalt gegen die Freundin ausgeübt zu haben. Im Prozess hingegen gibt er zu, gelogen zu haben: „Ja, ich habe ihr weh getan. Ich sollte es besser wissen. Aber mein Vater war ein schlechtes Vorbild.“
Richterin Silke Sandholzer spricht den Mann wegen fortgesetzter Gewalt schuldig und verurteilt ihn rechtskräftig zu einer bedingten Haft von vier Monaten und 1800 Euro Geldstrafe. Dem Opfer spricht sie 1500 Euro Teilschmerzengeld zu.
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