Im Wiener Landesgericht muss sich am Mittwoch eine 28-jährige Ukrainerin verantworten. Die junge Frau hat ihren Kundinnen in Wien gefälschte OZEMPIC-Abnehmspritzen verabreicht und diese so in Lebensgefahr gebracht. Über entsprechende Ausbildungen und Zulassungen verfügt sie laut Staatsanwaltschaft nicht.
Die Liste der Opfer ist lang. Reihenweise kassierte der falsche Beauty-Doc Hunderte bis Tausende Euro und verabreichte ihren Kunden im vergangenen Winter mit gefälschten OZEMPIC-Fertig-Pens eine gefährliche Pfusch-Mischung.
Statt des erhofften Gewichtsverlusts kam es bei den Opfern zu schlimmen Nebenwirkungen, die laut Staatsanwaltschaft mit Lebensgefahr verbunden waren. Dabei spielte die Angeklagte vor, die Präparate seien Original-Spritzen.
Denn die Frauen erlitten teils schwere Gesundheitsschädigungen durch heftige Krämpfe und Schweißausbrüche mit der Gefahr einer potenziell lebensbedrohlichen Hypoglykämie, eines Abfalls der Blutglukose. Im Prozess gibt die groß gewachsene, dunkelhaarige Frau an, zuvor Journalismus und anschließend fünf Jahre lang Medizin in Odessa studiert zu haben.
Beamte bei Hausdurchsuchung gestoßen
Als der gefährliche Betrug aufflog, schritten Beamte des Bundeskriminalamts ein und durchforsteten den illegalen „Schönheitssalon“. Dabei kam es zu einer weiteren Straftat der Ukrainerin: Sie wollte die Beamten mit Gewalt an der Hausdurchsuchung hindern, indem sie ihnen Stöße versetzte – Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Meine Mandantin sieht ihr Fehlverhalten ein. Sie war im Ermittlungsverfahren von Beginn an umfassend geständig.
Rechtsanwalt Alexander Philipp
Bild: Martin Jöchl
Im Prozess bekennt sich die von Rechtsanwalt Alexander Philipp verteidigte Ukrainerin schuldig. Ihr drohten sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Ein Urteil – unter anderem für gewerbsmäßigen Betrug und schwere Körperverletzung – fällt rasch: 15 Monate bedingte Haft. Die Vorhaft von 2. bis 16. Februar 2024 wird angerechnet. Die Ukrainerin nimmt an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.
„Es ist bedenklich, dass Sie gefälschte Medikamente mit einer ärztlichen Ausbildung verabreichen“, mahnt die Richterin in der Urteilsbegründung.
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