Bereits das zweite Mal bringt ihre Liebe zu Eisenbahnen zwei junge Wiener auf die Anklagebank. Doch jetzt ist der Zug endgültig abgefahren: Nachdem sie eine Hitler-Rede durch Lautsprecher abgespielt hatten, spielten sie Schaffner und ergaunerten sich Nächtigungsgutscheine der ÖBB. Das Resultat: Bahnhof- und Zugverbot in ganz Österreich!
„Sie nennen sich selbst die ÖBB-Fans“, erklärt Verteidiger Lukas Hruby im Wiener Landesgericht. Auf der Anklagebank vor ihm nehmen zwei junge Freunde Platz. „Was verbindet Sie?“, hakt Frau Rat nach. „Wir lieben Eisenbahnen. Wir sind oft mit Zügen gefahren und würden das noch immer gern, dürfen aber nicht“, antwortet der 21-jährige Zweitangeklagte.
Hitler-Rede abgespielt
Und das aus gutem Grund: Für die Medien sind die beiden jungen Männer nämlich keine Fremden. Im Mai 2023 spielten sie durch die Lautsprecher-Anlage eines ÖBB-Zugs von Bregenz nach Wien mehrere Minuten eine Hitler-Rede ab. Nach der Absolvierung eines sechsmonatigen Programms „Dialog statt Hass“ wurde das Verfahren wegen Wiederbetätigung von der Staatsanwaltschaft aber eingestellt.
Trotz Verboten weiter Zug gefahren
Seitdem haben die beiden Angeklagten ein österreichweites Beförderungsverbot der ÖBB und Hausverbot auf allen Bahnhöfen landesweit. Das schien bei den Zugliebhabern aber nicht so ganz angekommen zu sein, denn vor allem der nun 18-Jährige fuhr weiter heiter in der Gegend herum – und erschlich sich im Dezember 2023 widerrechtlich Nächtigungsgutscheine der Bundesbahnen. Sechs Nächte verbrachte er in Salzburg, eine davon zusammen mit dem Zweitangeklagten. Ein weiteres Mal checkte er in einem Hotel in Wien ein, auf Kosten der ÖBB.
Man erwischte die jungen Männer, sie sagten bei der Polizei wegen Betrugs aus. Doch sie konnten es einfach nicht lassen, kontrollierten in Schaffneruniform Zugtickets von Fahrgästen. Was aber über leichtsinnigen Spaß hinausgeht: Anfang März stiegen sie in eine Lokomotive ein und sollen sich Zugang zum Maschinenraum verschafft haben. Wo nachträglich Beschädigungen festgestellt wurden, die fatal hätten enden können ...
Mein Mandant bereut es bis heute, dass er sich nicht ordentlich bei den ÖBB beworben hat. Dann könnte er seine Liebe zur Bahn nämlich legal ausleben. Er wird sich jetzt von den ÖBB fernhalten.
Anwalt Lukas Hruby verteidigt den 18-jährigen Erstangeklagten.
Die Endstation der Zugfanatiker ist nun das Wiener Landl. Die Staatsanwältin wirft den beiden Betrug und Sachbeschädigung vor. Ersteres geben beide zu, sie würden aber nie eine Eisenbahn mutwillig beschädigen. Der Verteidiger des Jüngeren, Anwalt Lukas Hruby, erklärt: „Mein Mandant bereut es bis heute, dass er sich nicht ordentlich bei den ÖBB beworben hat. Dann könnte er seine Liebe zur Bahn nämlich legal ausleben. Er wird sich jetzt von den ÖBB fernhalten.“
Der 18-Jährige kommt nicht rechtskräftig mit einer Verurteilung wegen Betrugs ohne Strafe davon. Sein älterer Freund fasst fünf Monate bedingte Haft aus. Die Richterin glaubte den ÖBB-Fans aber, als sie sagten: „Wir wollten den Zug auf keinen Fall kaputt machen. Wir wollten nur eine Fahrt genießen.“ Von der Sachbeschädigung werden sie freigesprochen. Von den ÖBB müssen sie sich aber weiterhin fernhalten – Fahrten mit der Westbahn sind erlaubt ...
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