In einem Video an die Mitarbeiter hatte Vorstandschef Herbert Eibensteiner bereits erwähnt, dass man womöglich zu viele Steuern bezahlt habe – nun ist sich die voestalpine sicher. Der Stahlkonzern mit Sitz in Linz (OÖ) will vom Finanzamt 14 Millionen Euro zurück. Grund: Über Jahre waren in einer Gesellschaft die Zahlen geschönt worden.
Bei der Hauptversammlung am 3. Juli im Design Center in Linz hatte voestalpine-Vorstandschef Herbert Eibensteiner in einem 17 Minuten dauernden Vortrag die Aktionäre über die Causa aufgeklärt, die dem Stahlkonzern seit Anfang Juni viel mediale Aufmerksamkeit bescherte.
Grund sind ergebnisverbessernde Fehlbuchungen, die in einer Gesellschaft der Metal-Forming-Division über 12 Jahre durchgeführt worden waren und in Summe 99,5 Millionen Euro ausmachten. Im Februar flog der Bilanzskandal intern auf. Seit Bekanntgabe der Geschäftszahlen für das Jahr 2023/24 ist er Dauerthema.
„Der Status quo ist unverändert“, betonte Eibensteiner am Mittwochvormittag, als er die Ergebnisse für das erste Quartal 2024/25 präsentierte. Eine Aussage, die in Bezug auf den Ermittlungsstand stimmt. Denn: Noch gibt es keinen Abschlussbericht, liegt die Aufarbeitung in den Händen einer spezialisierten Wirtschaftsprüfungsfirma und einer deutschen Anwaltskanzlei.
Steuerertrag für das erste Quartal 2024/25 gebucht
Doch: Während ein Schaden im mittleren einstelligen Millionenbereich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, gibt‘s offenbar doch noch bei den Steuern etwas zu holen. Für das erste Quartal 2024/25 hat die voestalpine demnach einen Steuerertrag in Höhe von 14 Millionen Euro gebucht.
„Wir wollen uns diesen Betrag vom Finanzamt zurückholen“, sagt Eibensteiner. Finanzvorstand Gerald Mayer bestätigte, dass es dauerte, bis man alle Beträge richtig zugeordnet hatte, nun auch Steuererklärungen korrigiert worden seien. „Bei den 14 Millionen ist es relativ klar, dass wir diese zurückbekommen“, so Mayer.
Ob es zu zivilrechtlichen Klagen oder strafrechtlichen Anzeigen in der Causa kommt, wird erst nach Vorliegen des Abschlussberichts entschieden. „Das Ziel ist es, die Verantwortlichen rechtlich belangen zu können“, so Eibensteiner.
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