Endlich Urlaub! Die Vorfreude ist groß, doch die Enttäuschung umso größer, wenn man vor Ort mit Baustellenlärm, Insekten im Zimmer oder sonstigen Mängeln in der Unterbringung konfrontiert wird.
Es ist notwendig, die Vertretung des Reiseveranstalters vor Ort bzw. per E-Mail über die Mängel zu informieren und sich eine Bestätigung geben zu lassen. Der Reiseveranstalter muss die Möglichkeit zur Verbesserung haben. Alle Mängel sollten auch mit Fotos oder Videos dokumentiert werden, zur Beweisführung können Name und Adresse von Mitreisenden notiert werden.
Für den Zeitraum, in dem die Mängel nicht behoben wurden, kann nach der Rückkehr am besten mittels Einschreiben an den Reiseveranstalter Preisminderung verlangt werden. Hier hilft die „Wiener Liste“ weiter, in der sich die häufigsten Reisemängel wiederfinden und die damit eine Orientierung zur Höhe der Preisminderung bietet. Ein Beispiel: Für einen verschmutzten Pool kann es zwischen 10 und 20 Prozent Preisminderung geben – ausgehend vom Gesamtpreis der Reise.
Bei Urlaubsmängeln sollte man sich nicht mit Gutscheinen zufriedengeben, eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten.
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