Mord in Wels

Nach sechs Jahren im Koma stirbt verprügelte Frau

Oberösterreich
07.08.2024 16:27

Sechs Jahre lang lag eine Floristin aus Wels nach einer Prügelattacke im Wachkoma. Ihr serbischer Ehemann hatte sie im Mai 2018 an ihrer Arbeitsstätte – einem Blumengeschäft neben dem Klinikum Wels – attackiert, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Die 38-Jährige erlag nun den Folgen ihrer massiven Verletzungen.

Der Fall hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Serbe war am 7. Mai 2018 kurz vor Geschäftsschluss in das Welser Blumengeschäft gekommen, in dem seine Ehefrau als Floristin arbeitete. Die damals 32 Jahre alte Mutter einer achtjährigen Tochter hatte sich zuvor von dem 30-Jährigen getrennt, nachdem er sie immer wieder körperlich misshandelt haben soll. Die Trennung wollte der Ehemann offenbar nicht akzeptieren.

Offener Schädelbruch und Hirnverletzungen
Er prügelte in dem Laden so lange auf die Frau ein, bis sie sich nicht mehr rührte. Die Floristin erlitt einen offenen Schädelbruch und Hirnverletzungen. Dann verließ der Mann seelenruhig das Geschäft und wartete auf die Polizei. Er wurde festgenommen und im Jänner 2019 im Landesgericht Wels wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung für schuldig gesprochen.

Da er laut Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner aufgrund einer chronisch-paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war, wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dort ist er immer noch untergebracht.

Nie mehr aus Koma erwacht
Die bei der Attacke erlittenen Verletzungen waren so massiv, dass das Opfer nie mehr aus dem Koma aufwachte. Wie nun bekannt wurde, ist die mittlerweile 38 Jahre alte Frau am Sonntag in ihrer Betreuungseinrichtung vermutlich an den Spätfolgen der Tat gestorben. 

Das Opfer wird am Donnerstag in der Aussegnungshalle des Welser Stadtfriedhofs verabschiedet und anschließend zur letzten Ruhestätte geleitet. „Du warst Liebe, du warst Treue, du warst Güte, du warst Stärke, du warst alles für uns“, schreiben die trauernden Angehörigen auf der Parte über die Verstorbene.

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