Eine Frau überwies beim Teleshopping die 100-fache Summe. Als sie den Irrtum bemerkte, forderte sie die Bank auf, das Geld zurückzuholen. Das hätte diese auch gemacht – aber nur für 70 Euro!
Bei einem TV-Werbesender freute sich eine Frau aus dem Bezirk St. Pölten, ein Produkt um günstige 23,94 Euro ergattert zu haben. Durch ein technisches Malheur beim Automaten im Foyer ihrer Bank überwies sie jedoch den Betrag ohne Komma – also ganze 2394 Euro hatte sie damit dem Teleshopping-Kanal bezahlt!
Nachdem die Mittfünfzigerin bei der Kontrolle ihrer Kontoauszüge ihren Augen nicht getraut hatte, wandte sie sich geschockt an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ). Die Experten nahmen mit dem Shop Kontakt auf und ersuchten darum, den zu viel überwiesenen Betrag wieder zurück an die Frau zu überweisen. Da das aber zunächst nicht passierte, wandte sich die Konsumentin parallel an ihre Bank.
Bank: Frau sei verantwortlich
Dort sagte man ihr, man könne den Betrag zurückholen, dafür würde aber eine Gebühr von 70 Euro fällig werden. Das Argument der Bank: Obwohl der Automat der Bank im Foyer den Zahlschein falsch eingelesen haben dürfte und das Komma in der Summe dadurch verloren ging, sei trotzdem die Frau verantwortlich. Denn sie habe den falsch eingelesenen Betrag am Automaten bestätigt.
AKNÖ half verzweifelten Frau
Auf Rat der Konsumentenschützer sah die Frau davon ab, das Geld kostenpflichtig durch ihre Bank zurückfordern zu lassen. Zum Glück: Denn wenig später hatte sie den Differenzbetrag von 2370 Euro auf ihrem Konto. Der Tele-Shop hatte auf die Aufforderung der AKNÖ reagiert und die zu viel bezahlte Summe zurücküberwiesen.
„Unsere Experten haben veranlasst, dass sie das zu viel überwiesene Geld rasch zurückbekommt, und zwar kostenlos“, freute sich Präsident Markus Wieser, helfen zu können.
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