Von Hotel bis Zug

Swift-Konzertabsage: Welche Kosten gibt es retour?

Österreich
08.08.2024 09:26

Die drei geplanten Wien-Konzerte von US-Superstar Taylor Swift wurden am Mittwochabend wegen drohender Terrorgefahr abgesagt. Viele Fans reisen nun nicht nach Wien und fragen sich, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket kostenlos stornieren können.

Antworten auf diese Fragen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer kurz zusammengefasst.

  • Ticket only gebucht: Durch die Absage haben Konsumenten Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Laut Informationen des Veranstalters soll die Zahlung automatisch innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Bei einem Kauf über ein Kartenbüro sollte dieses kontaktiert werden.
  • Ticket only, Hotel bzw. Anreise extra gebucht: Hier besteht die Rückzahlungsverpflichtung des Veranstalters für die Ticketkosten. Zusätzlich gebuchte Leistungen, etwa die Übernachtung oder die Anreise, sind von der Absage grundsätzlich nicht betroffen. Die entsprechenden Verträge bestehen weiterhin. Welche Kosten bei einer allfälligen Stornierung des Zimmers anfallen, ergibt sich meist aus den Buchungsunterlagen. Ob die Anreise kostengünstig storniert oder umgebucht werden kann bzw. welche Kosten dafür anfallen, ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen.

Im schlimmsten Fall erhalten Konsumenten bei Nichtantritt der Reise nach Wien keine Erstattung. Diese Kosten müssen auch nicht vom Konzertveranstalter getragen werden.

  • Pauschalarrangement: Wenn Konsumenten bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket (etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel) gebucht haben, kann diese Reise kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements (das Konzert) nicht stattfindet. Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Teilnehmer sollten unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen, die Reise schriftlich stornieren und die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern.

Kulanzlösung bei Westbahn und ÖBB
Die Westbahn bietet den enttäuschten Fans der abgesagten Taylor-Swift-Konzerte eine volle Rückerstattung ihrer Tickets an, einschließlich Stornogebühren. Die ÖBB boten vorerst keine ähnliche Lösung an, doch zogen nun nach.

Konsumentenschutz hilft
Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden.

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