Ein nagelneuer Traktor, ein dicker Audi und ein Gaming-PC. Staatsanwalt und Schöffensenat glaubten dem Angeklagten keine der Geschichten, wie er zu Geld gekommen sei.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem 68-jährigen Landwirt in Lauterach Goldbarren und Münzen in Höhe von mindestens 250.000 Euro gestohlen hatte. Weitere 140.000 Euro wurden für verfallen erklärt. Zudem wurde der 56-Jährige wegen Anstiftung zur Falschaussage schuldig gesprochen.
Unter Sofa verstecktes Gold
Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine eifrige Polizistin. Sie war der Aussage eines älteren Herrn nachgegangen, der sein unter dem Sofa verstecktes Gold im Wert von 600.000 Euro nicht mehr gefunden hatte. Bei den Nachforschungen der Beamtin rückte schließlich der Angeklagte, der damals auf dem Hof des Landwirtes gearbeitet hatte, in den Fokus der Ermittlung. Was sofort auffiel: Obwohl der Verdächtige offenbar keinen Cent besaß, leistete er sich plötzlich einen Traktor für 90.000 Euro, einen schicken Audi oder einen Gaming-PC. Das belegten gefundene Rechnungen über 150.000 Euro im Zuge einer Hausdurchsuchung.
Als sich der Verdacht erhärtete, wanderte der Verdächtige in Untersuchungshaft. Bei der Auswertung seines Handys wurde festgestellt, dass der Mann immer wieder den Goldpreis abgefragt hatte. Zudem hatte er gegoogelt, wie man Daten auf dem Handy löschen kann. Das allerdings hatte der Angeklagte nicht sehr sorgsam befolgt. So wurde auf dem Handy die Nachricht eines Goldhändlers in Dornbirn gefunden, der den Angeklagten wiedererkannte: Der 56-Jährige hatte offenbar das Auto des Opfers genutzt, als dieser im Spital war, um das Gold zu verkaufen.
Plötzlich erlangter Reichtum
Während des Prozesses gab der Beschuldigte immer wieder neue Versionen bezüglich seines plötzlich erlangten Reichtums zum Besten. Einmal war es die Mutter, die ihn durch eine Erbschaft begünstigt hatte, dann wieder ein Lottogewinn. Ohnehin sei er nicht der einzige gewesen, der von dem Gold gewusst habe, betonte der 56-Jährige und warf dem 68-Jährigen vor, gegenüber der Putzfrau oder der damaligen Lebensgefährtin mit dem Reichtum geprahlt zu haben. Den Staatsanwalt überzeugte er damit nicht. Der blieb hartnäckig und hakte nach, sodass der Beschuldigte am Ende gestand, die Mutter zu einer Falschaussage angestiftet zu haben. Der Frau, die ihrem Sohn mit der Version vom Erbe helfen wollte, steht nun auch ein Prozess ins Haus.
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