Neues Gerichtsurteil

Wirbel in Klagenfurt: Auch 2. Runde geht an Jost

Kärnten
08.08.2024 10:39

Eigentlich ist es ein Armutszeugnis für die Stadt Klagenfurt: 40 Jahre lang arbeitete Ex-Magistratsdirektor Peter Jost im Rathaus – und keiner wollte nach seiner Abberufung genau wissen, ob er eigentlich Beamter oder Vertragsbediensteter war. Das Oberlandesgericht Graz hat nun entschieden. 

Kurz zur Vorgeschichte: Ex-Magistratsdirektor Peter Jost klagt die Stadt nicht nur wegen seiner Ansicht nach ausständiger Überstundenzahlungen, sondern will auch seinen Posten zurück. Das Verfahren wurde am Landesgericht Klagenfurt unterbrochen, um abzuklären, ob Jost Vertragsbediensteter war, wie er meint, oder doch plötzlich Beamter, wie Anwälte der Stadt glaubten.

Das Ergebnis: „Zwischen der Stadt Klagenfurt und ihrem Magistratsdirektor besteht kein Beamtendienstverhältnis, sondern ein privatrechtliches“, urteilt das Oberlandesgericht Graz.  „Über die durch den Magistratsdirektor eingeklagten Forderungen an Überstundenzuschlägen hat in erster Instanz das Landesgericht Klagenfurt als Arbeits- und Sozialgericht zu entscheiden.“

Die Runde geht damit eindeutig wieder an Jost – nach dem ersten Etappensieg, dass sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Causa beschäftigt und Stadt und Land bis September eine Stellungnahme abgeben müssen. Jost selbst sieht die OLG-Entscheidung pragmatisch: „Für mich war immer klar, dass ich Vertragsbediensteter bin. In meiner Funktion als Magistratsdirektor hätte ich nach dem Gemeinderatsbeschluss per Bescheid abberufen werden müssen. Das ist bis heute nicht erfolgt.“

Er hat die bescheidmäßige Erledigung eingefordert. „Passiert das nicht, folgt eine Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht.“

2:0 für Jost
Damit geht das Match Magi gegen Stadt weiter – und Jost liegt derzeit in Führung. „Die Baustelle müsste es so nicht geben. Das ist einzig Bürgermeister Christian Scheider zu verdanken, der es schafft, aus nichts Elefanten aufzubauen.“

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