Novelle zur Blutspende

Weniger oft und Vorgaben für drittes Geschlecht

Politik
08.08.2024 11:12

Die Blutspenderverordnung wird novelliert. Männer dürfen künftig pro Jahr nur mehr zwei Liter Blut spenden, Frauen eineinhalb Liter. Personen, die sich in Malaria-Gebieten aufgehalten haben, werden jetzt nicht mehr dauerhaft ausgeschlossen. Erstmals werden medizinische Vorgaben für diverse und intergeschlechtliche Menschen festgelegt.

Für die Spenderinnen und Spender sollen die Änderungen mehr Sicherheit bringen, teilte das Gesundheitsministerium, das die Novelle am Donnerstag in Begutachtung geschickt hat, mit. „Blutspenden soll für alle möglich sein – egal, wen man liebt oder welches Geschlecht man hat“, wird Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung zitiert. Zeitnah zum geplanten Inkrafttreten im Herbst werden die Spender-Fragebögen an die neuen Vorgaben angepasst.

Rund 3,4 Prozent aller Menschen in Österreich gehen laut den Angaben regelmäßig Blut spenden und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von Unfallopfern und bei Operationen. Nun sollen die rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden, wurde betont.

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Blutspenden soll für alle möglich sein – egal, wen man liebt oder welches Geschlecht man hat.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne)

So wurden auf Empfehlung der Blutkommission die Maximalmengen verringert: Erlaubt sind künftig höchstens drei bzw. vier Spenden pro Jahr im Abstand von mindestens acht Wochen. So sollen auch Vielfachspender keinen Eisenmangel erleiden. Bisher dürfen Frauen vier bis fünf Mal pro Jahr, Männer bis zu sechs Mal pro Jahr Blut spenden.

Medizinische Vorgaben für drittes Geschlecht
Erstmals werden auch medizinische Vorgaben für diverse und intergeschlechtliche Personen sowie Menschen ohne Geschlechtsangabe festgelegt. Sie konnten zwar bisher bereits Blut spenden, einzuhaltende Intervalle und Höchstmengen waren für sie aber nicht definiert. Nun wird klargestellt, dass für sie grundsätzlich die Vorgaben für das weibliche Geschlecht gelten.

Entsprechen die körperlichen Eigenschaften den für Männer festgelegten Mindestwerten, können auf Wunsch auch die Vorgaben für das männliche Geschlecht herangezogen werden. Zu den Parametern zählen etwa das Gewicht, der Blutdruck und die Pulsfrequenz. „Die Sicherheit für Spender:innen wird durch eine ärztliche Bestätigung über die gesundheitliche Eignung sichergestellt“, so das Gesundheitsministerium.

Menschen, die in Malaria-Gebieten geboren oder aufgewachsen sind, werden nicht mehr dauerhaft ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die solche Gebiete besucht haben und bei denen Malaria-Symptome erkennbar waren. Sie müssen ein negatives NAT-Testergebnis (NAT ist ein Nukleinsäure-Test, Anm.) und einen negativen Antikörpertest vorweisen, die frühestens sechs Monate nach der Ausreise durchgeführt wurden.

Es darf weniger häufig gespendet werden 
„Mit der neuen Verordnung sind nun mehr Menschen zur Blutspende zugelassen, gleichzeitig dürfen Spenderinnen und Spender künftig weniger häufig spenden. Es ist daher besonders wichtig, dass jetzt umso mehr Menschen fortlaufend zur Blutspende kommen und damit Leben retten“, sagte Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant und für Blut-Agenden zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung des Österreichischen Roten Kreuzes.

Für Vollversorgung ist das Rote Kreuz auf regelmäßige Spenden angewiesen. „Blut ist nur 42 Tage haltbar und kann nicht künstlich hergestellt werden“, so Foitik.

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