Bestimmte Versandart

So verschicken Sie Geld auf dem Postweg richtig

Ombudsfrau
08.08.2024 14:30

Ein Geldgeschenk wollte eine Oberösterreicherin ihrem Neffen mit der Post schicken. Der Brief kam aber nie an. Auf dem Schaden bleibt die Leserin sitzen, da sie nicht die richtige Versandart gewählt hatte. Die Ombudsfrau erklärt, wie Sie Geld per Post richtig und sicher verschicken können.

In einer Enttäuschung endete eine nette Geste. „Meine Großtante, 87 Jahre alt, wollte im März ihrem Neffen eine Freude zum Geburtstag machen und ihm ein Billett mit 500 Euro senden“, schilderte Sabine P. aus Oberösterreich. Um sicher zugehen, dass die Grußkarte – selbstgemalt aus dickem Papier - auch wirklich ankommt, sei die Großtante zum Post-Partner in ihrer Nähe gegangen. Und habe das monetäre Präsent eingeschrieben aufgegeben.

Brief auf dem Postweg verschwunden
Dort habe sie noch mit dem Mitarbeiter gescherzt und bekannt gegeben, dass sich im Kuvert ein Geldgeschenk befinde. Doch die Sendung kam letztlich nie beim Neffen an. „Recherchen ergaben, dass der Brief irgendwo am Weg verschwunden ist“, so die Frau P. weiter. Außerdem habe die 87-Jährige die Info erhalten, dass sie nicht die passende Versandart gewählt habe.

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Ich will den Fall öffentlich machen, damit der nächste nicht denselben Fehler macht.

Leserin Sabine P. aus Oberösterreich

„Nächste soll nicht denselben Fehler machen“
Sie denke, dass man in dieser Sache nicht viel unternehmen könne, so die Großnichte in ihrem Schreiben. „Ich will diesen Fall aber gerne öffentlich machen, damit der nächste nicht auch denselben Fehler macht“, wandte sich die Oberösterreicherin Hilfe suchend an die „Krone“.

Was die Post zum gegenständlichen Fall sagt
Die Österreichische Post bedauerte auf Anfrage der Ombudsfrau, dass es Probleme mit der Sendung gegeben habe. Der zuständige Post-Partner schilderte den Vorgang etwas anders. Er habe mitgeteilt, dass die Kundin trotz des Hinweises, die Sendung mit Wertangabe aufzugeben, die günstigere Versandart des Einschreibens gewählt habe. Nur, wie verschickt man Geld mit der Post richtig?

Wichtig: Paket mit Wertangabe
„Geld muss ausnahmslos immer als Sendung mit Wertangabe versendet werden, egal ob als Brief oder als Paket. Nur dann greifen besondere Sicherheitsvorkehrungen mit entsprechender Haftung“, so ein Sprecher der Post. Bei Paketen hafte man automatisch in einer Höhe von 510 Euro für „normale“ Inhalte – das umfasse alles von der Kleidung bis zum Fahrrad.

Entgegenkommen der Post
Ab einer Wertangabe über 1500 Euro muss man laut Post-Webseite die Sendung mit Siegellack bzw. -band versiegeln. Zulässig sei die Wertangabe bis maximal 10.000 Euro. Obwohl im gegenständlichen Fall die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen ist, hat die Post hier kulant reagiert und immerhin 50 Euro plus das Beförderungsentgelt erstattet.

Porträt von Ombudsfrau
Ombudsfrau
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