Zwei Kärntner forderten eine erst Zwölfjährige online zu perversen Handlungen auf – zur Abschreckung wird das als schwerer Missbrauch gewertet und auch entsprechend bestraft. Beide Angeklagte landen hinter Gittern, auch wenn sie ihr Opfer nie außerhalb des Bildschirms gesehen haben.
Monika (Name von der Redaktion geändert) hatte es bisher nicht leicht in ihrem Leben. Das Mädchen lebt in einer sozialen Einrichtung – vielleicht ist das der Grund, warum sie sich mit zwölf Jahren dazu hinreißen ließ, mit mehreren Männern perverse Sex-Chats zu führen.
„Aber Sie sind der Erwachsene und wussten, dass sie noch ein Kind ist“, mahnt der Klagenfurter Richter Gernot Kugi die Angeklagten, die sich vor ihm verantworten mussten. Denn Monikas Betreuer merkten, dass etwas nicht stimmte, und entdeckten die Nachrichten, in denen die kindlich wirkende Schülerin zu abartigen sexuellen Handlungen an sich selbst aufgefordert wurde – damit sich ihre Chatpartner daran ergötzen konnten.
Angeklagter Nummer 1 ist 40 und angesichts der Vorwürfe sehr reumütig. Monatelang hatte er mit Monika hin- und hergeschrieben, Fotos ausgetauscht, wissend, dass am anderen Ende der virtuellen Leitung letztlich ein Kind sitzt. „Der größte Fehler meines Lebens“, seufzt er. Und dabei hat er mehrere gemacht. Denn er wurde vor Kurzem auch nach dem Verbotsgesetz verurteilt, nachdem bei den Ermittlungen zu dem Missbrauch Hitler-Devotionalien im Keller gefunden wurden.
Beide Männer müssen in Haft
Er findet sich mit den zusätzlichen 18 Monaten, davon sechs unbedingt, rasch ab. Anders der nächste Angeklagte, ein ebenfalls vorbestrafter 24-Jähriger, der sich völlig uneinsichtig zeigt: „Mein Handy und meine Internetadresse wurden gehackt, das habe ich nicht geschrieben.“ Er fasst ebenfalls 18 Monate aus, aber unbedingt – zusätzlich kommen alte Haftstrafen aus offenen Probezeiten dazu. Bei beiden betrug der Strafrahmen übrigens bis zu zehn Jahre, da solche Sex-Chats mit „beischlafähnlichem“ Charakter als schwerer sexueller Missbrauch gelten.
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