Schon wieder Ärger mit der Pensionsversicherungsanstalt. Der PVA wollte für einen schwer kranken und pflegebedürftigen Neunjährigen aus Oberösterreich nur 354 Euro im Monat bezahlen. Seine Familie wehrte sich und bekam vor Gericht Recht und damit um rund 500 Euro mehr. Kein Einzelfall, wie die Bilanz der Arbeiterkammer zeigt.
Der Neunjährige aus dem Bezirk Braunau leidet an einer Herzinsuffizienz, einer Stoffwechselerkrankung und hat eine Entwicklungsverzögerung. Trotz alledem besucht er eine Schule, wird daheim liebevoll von seinen Eltern gepflegt. Die Mutter musste allerdings ihren Job aufgeben, weil ihr Sohn viel Betreuung benötigt. Sie haben bei der Pensionsversicherungsanstalt um Pflegegeld angesucht.
Nur Pflegestufe 2 erhalten
Doch es folgte die Enttäuschung: Das Kind bekam gerade einmal Pflegestufe 2 – das sind 354 Euro im Monat. „Viel zu wenig“, dachten sich die Eltern und wandten sich an die AK Oberösterreich, die gegen den Bescheid klagte.
Mit Erfolg: „Laut dem medizinischen Gutachten, das im Zuge des Gerichtsverfahrens erstellt wurde, beträgt der Pflegebedarf für den Buben rund 160 Stunden pro Monat. Damit steht der Familie rückwirkend die Pflegestufe 4 zu“, berichtet die AK. Statt 354 bekommt die Familie nun 827,10 Euro im Monat.
710 Fälle in nur einem Jahr
„Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen“, sagt Präsident Andreas Stangl. Das Beispiel ist kein Einzelfall: Alleine 2023 musste die Arbeiterkammer in 710 Pflegegeld-Fällen einschreiten, erkämpfte dabei 5,3 Millionen Euro für Betroffene.
Unsere Mitglieder können auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen.
AK-Präsident Andreas Stangl
PVA sieht sich im Recht
Bei der PVA zeigt man sich auf Anfrage der „Krone“ eher reserviert: „Die Pensionsversicherung hat den gesetzlichen Auftrag, die Betroffenen von Sachverständigen untersuchen zu lassen. Im Gutachten werden die Ergebnisse der Untersuchung festgehalten und gemäß den rechtlichen Vorgaben der notwendige Pflegebedarf ermittelt.“ Man könne aber Klage einreichen ...
Wer bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Pflegegeld ansucht, macht das nicht aus Jux und Tollerei. Denn wer Angehörige daheim betreut, ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell gefordert.
Warum die PVA allerdings dann vielen das Leben noch zusätzlich schwerer macht und sie sozusagen „zwingt“, den Rechtsweg einzuleiten, um eine ausreichende finanzielle Unterstützung zu bekommen, ist mir schleierhaft. Denn wenn es alleine in Oberösterreich in einem Jahr 710 Einsprüche gibt, sollte man bei der PVA vielleicht einmal die eigenen Vorgaben und Entscheidungen hinterfragen.
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