Kaum in Freiheit, musste sich ein 19-fach vorbestrafter Vorarlberger schon wieder vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten. Am Ende gab es die 20. Vorstrafe – und ein Jahr Gefängnis.
Manche lernen es nie. So auch der 52-jährige Angeklagte. Seit Jahren beschäftigt sich die Justiz mit ihm. Bei den Delikten handelt es sich großteils um Einbrüche, Diebstähle und Urkundenunterdrückungen. Aufgrund seiner regen kriminellen Tätigkeit kennt er Österreichs Haftanstalten bestens.
Am Montag fasste der Renitente am LG Feldkirch erneut ein Jahr Gefängnis und somit seine 20. Vorstrafe aus. Der Grund: Der Mann war im November letzten Jahres in einen Glühweinstand in Götzis eingedrungen und hatte Spirituosen gestohlen. Wenige Wochen später folgte in Lindau ein weiterer Vorfall: Aus einer von ihm gefundenen Handtasche stahl er die Geldbörse samt den darin befindlichen Dokumenten und 205 Euro Bargeld, zudem hob er mit der fremden Bankomatkarte weitere 600 Euro ab.
Im Prozess räumt der Angeklagte zwar die Taten ein, betont aber auch, den Schaden bereits beglichen zu haben – was ihm schlussendlich strafmildernd zugute kommt. Im Gegenzug stellt Gerichtspsychiater Reinhard Haller in seinem Gutachten allerdings fest, dass der 52-Jährige zwar geistig eingeschränkt, aber keineswegs unzurechnungsfähig ist. Dazu kommt noch, dass die Bewährungshelferin dem Angeklagten nicht gerade Rosen streut. Obwohl der Beschuldigte Richter Dietmar Nußbaumer anfleht, von einer Gefängnisstrafe abzusehen, bleibt dieser hart: „Also bei Ihrem üppigen Strafregister kommt nur eine Haftstrafe in Frage. Anders geht das gar nicht.“ Ein kleines Trostpflaster gibt es immerhin: Vom Widerruf einer teilbedingten Gefängnisstrafe von einem früheren Delikt sieht der Richter ab. Dafür wird die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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