In der Causa um horrende ORF-Gebühren für Unternehmen betont das Ministerium, Mehrfachbelastungen seien nicht beabsichtigt gewesen. Man möge sich in Geduld üben.
Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich ist im ORF-Gesetz 2024 geregelt: Alle Unternehmen, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben, sind beitragspflichtig. Weiters sieht das Gesetz vor, dass „jeder Unternehmer je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, den ORF-Beitrag für jeden Kalendermonat nach Maßgabe der Staffelung zu entrichten hat“.
Betroffene Branchen im Ministerium bekannt
Bemessungsgrundlage hierfür ist die Summe der Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind. Im Klartext: Die Anzahl der ORF-Beiträge variiert je nach Summe der Arbeitslöhne, ist jedoch mit maximal 100 Beiträgen pro Monat oder 18.360 Euro pro Jahr (ohne Landesabgabe) gedeckelt.
Gleichzeitig wird um Geduld ersucht, um über den Sommer 2024 eine zeitnahe Entlastung auf den Weg bringen zu können.
Stellungnahme BMF
Betroffene Branchen
Das Rumoren in der Unternehmerschaft ist dem Ministerium nicht neu: „Der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) als einhebende Stelle und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) als zuständige Aufsichtsbehörde wurde zugetragen, dass aufgrund dieser rechtlichen Anknüpfung in bestimmten Konstellationen Fälle von Doppel- bzw. Mehrfachbelastungen von Betrieben mit dem ORF-Beitrag auftreten. Dies betrifft insbesondere Bauausführungen, deren Dauer sechs Monate übersteigt bzw. voraussichtlich übersteigen wird, Arbeitskräfteüberlassung, Reinigungsunternehmen und Bewachungsunternehmen“, heißt es auf offizieller Seite.
Gespräche mit Wirtschaftsvertretern
Wie berichtet, vertreten OBS und BMF die Ansicht, dass solche Doppel- bzw. Mehrfachbelastungen gesetzlich nicht beabsichtigt sind. „Darum finden gemeinsame Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft statt, um hier eine sachgerechte Lösung sicherzustellen.“
Automatisierte Erfassung geplant
In einem ersten Schritt sollen Beitragsvorschreibungen korrigiert bzw. bezahlte Beträge refundiert werden. „Gleichzeitig wird um Geduld ersucht, um über den Sommer 2024 eine zeitnahe Entlastung auf den Weg bringen zu können“, heißt es auf der OBS-Seite: „Zukünftig soll eine automatisierte Erfassung von Fällen dieser Art ermöglicht werden und damit eine angepasste Beitragsvorschreibung erfolgen.“
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