Mutter enthaftet

Toter Säugling in Wien: Mordanklage gegen Vater

Wien
12.08.2024 15:58

Im Fall des im Februar in Wien an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen Babys ist der Vater nun wegen Mordes angeklagt worden. Der 29-Jährige bestreitet, seinem Sohn Gewalt angetan zu haben. „Er hat sein Kind über alles geliebt“, schildert Verteidigerin Astrid Wagner.

Dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall nun Anklage erhoben hat, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Montagnachmittag auf Anfrage mit, nachdem das Schriftstück der Verteidigerin zugestellt wurde. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Der 29-Jährige hat 14 Tage Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben.

Ärzte kämpften aufopfernd um das Leben des Babys
Am 3. Februar hatten ein 29-Jähriger und eine 26-Jährige ihr gemeinsames Kind in die Klinik Ottakring gebracht. Der drei Monate alte Bub dürfte schon bewusstlos gewesen sein. Jedenfalls diagnostizierten die Ärzte ein schweres Schütteltrauma – auch diverse Knochen im Körper des kleinen Buben dürften gebrochen gewesen sein. Zwar wurde das Baby noch ins AKH überstellt, wo die Ärzte aufopfernd um das Leben des erst im November 2023 geborenen Burschen kämpften. Letztlich vergeblich – die Schäden am Gehirn waren zu massiv.

Dann kam die Polizei ins Spiel
Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein sogenanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Zudem wies das Baby neben den Kopfverletzungen auch eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm auf.

Symbolbild (Bild: thinkstockphotos.de (Symbolbild))
Symbolbild

Eltern wegen Mordverdachts festgenommen
Die Eltern wurden in weiterer Folge wegen Mordverdachts fest- und in U-Haft genommen. Die Mutter wurde Ende Mai enthaftet, weil aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen die 26-Jährige kein dringender Tatverdacht mehr gegeben war. Daran hat sich bis zuletzt nichts mehr geändert, während für die Anklagebehörde die Beweislage ausreichend war, um dem Vater das vorsätzliche Töten seines Sohnes vorzuwerfen. Das Verfahren gegen die Mutter sei in allen Punkten eingestellt worden, berichtete der Anwalt der Frau, Rudolf Mayer. 

Astrid Wagner vertritt den Angeklagten. (Bild: Groh Klemens/Klemens Groh)
Astrid Wagner vertritt den Angeklagten.
Der Anwalt der enthafteten Mutter, Rudolf Mayer (Bild: Reinhard Holl)
Der Anwalt der enthafteten Mutter, Rudolf Mayer

Gutachten waren „entscheidend“
Zum einen hätten das Obduktionsgutachten und weitere Befunde ergeben, dass das Baby „eindeutig“ an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben sei, hieß es bereits Ende Mai seitens der Staatsanwaltschaft. Die Gutachten seien „entscheidend“ gewesen, bekräftigte Behördensprecherin Bussek nun. Zudem hätte sich herausgestellt, dass die dem Baby beigebrachten Verletzungen „in die Zeiträume passen, wo er (der Angeklagte, Anm.) mit ihm alleine war“.

Zeugen gibt es keine
Der Vater hat stets bestritten, seinem Sohn Gewalt angetan zu haben. Er könne sich die Verletzungen nicht erklären, beteuerte er nach seiner Festnahme. Zeugen von gewalttätigen Tathandlungen gibt es wohl auch nicht. Die Mutter war zum Zeitpunkt, als die letzten Endes tödlichen Verletzungen entstanden sein dürften, nachweislich nicht zu Hause, sondern auf einer Feier, während der Vater das Kind in Obhut hatte. Auch für ältere Verletzungen kommt die 26-Jährige für die Staatsanwaltschaft nicht infrage.

Prozess soll im Oktober stattfinden
Die Verteidigerin des Mannes, Astrid Wagner, hatte als mögliche Ursache der Verletzungen Komplikationen bei der schwierigen Geburt – das Kind wurde mittels Saugglocke entbunden – ins Treffen geführt. 

„Mein Mandant fühlt sich vollkommen unschuldig und hofft, dass im Prozess die Wahrheit ans Licht kommen wird“, schilderte Wagner gegenüber der „Krone“. Es gebe auch ein psychiatrisches Gutachten, das sei völlig unauffällig. Der Prozesstermin ist für Oktober angedacht. 

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