Aus dem Landesgericht

Zweite Runde in der „Causa Reichart“

Vorarlberg
12.08.2024 16:55

Nach der Urteilsaufhebung durch das Oberlandesgericht Innsbruck muss die Bregenzer Polit-Posse, im Zuge derer die Kulturamtsleiter Judith Reichart zu Unrecht an den Pranger gestellt wurde, erneut verhandelt werden. 

Judith Reichart, die Kulturamtsleiterin der Landeshauptstadt, hatte den Bregenzer Stadtvertreter Alexander Moosbrugger bekanntlich wegen übler Nachrede geklagt. Dieser war in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro verurteilt worden. Das Urteil wurde allerdings vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben, weshalb der Fall seit Montag nun erneut am Landesgericht Feldkirch verhandelt wird.

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Mir ging es bei der Pressekonferenz nur um Aufklärung und nicht darum, Judith Reichart etwas zu unterstellen.

Alexander Moosbrugger

Zum Hintergrund: In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Veronika Marte (ÖVP) und Vize-Bürgermeisterin Sandra Schoch (Grüne) im Oktober 2021 hatte Moosbrugger, der damals noch für die NEOS in der Stadtvertretung saß, der Kulturamtsleiterin Judith Reichart unterstellt, über einen nicht existenten Kulturverein öffentliche Förderungsgelder erschlichen und diese missbräuchlich verwendet zu haben. Kurz darauf wurde Reichart suspendiert, im April 2022 jedoch vollständig von den Vorwürfen entlastet, die Ermittlungen wegen Betrugsverdacht und Untreue von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Journalisten angestiftet, Falschnachrichten zu verbreiten
Reichart erhob daraufhin Privatklage gegen Moosbrugger. Die Einschätzung des Gerichts fiel im März 2023 recht eindeutig aus: Moosbrugger habe der Stadtbediensteten zu Unrecht schweren Betrug und Untreue zur Last gelegt. Zudem habe der Angeklagte bei der Pressekonferenz Medienvertreter dazu angestiftet, ehrenrührige Falschnachrichten über Reichart zu verbreiten. Alexander Moosbrugger wurde folglich wegen übler Nachrede schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt – dieses Urteil wurde, wie bereits erwähnt, wenig später vom Oberlandesgericht in Innsbruck wegen Rechtsfehlern aufgehoben.

Kulturamtsleiterin Judith Reichart hatte den Bregenzer Stadtvertreter Alexander Moosbrugger wegen übler Nachrede geklagt. (Bild: Dorn Chantall)
Kulturamtsleiterin Judith Reichart hatte den Bregenzer Stadtvertreter Alexander Moosbrugger wegen übler Nachrede geklagt.

„Mir ging es nur um Aufklärung“
Bei der Neuauflage am Montag trug Martin Mennel, der Anwalt von Judith Reichart, noch einmal die konkreten Vorwürfe vor. Moosbrugger seinerseits bekräftigte erneut, dass es ihm nur um Aufklärung gegangen sei und nicht darum, Reichart etwas zu unterstellen. Mit der damaligen Pressekonferenz habe man einzig Druck auf die Stadt machen wollen, damit diese endlich den Fall prüfe.

Für Richter Dietmar Nußbaumer stellte sich der Sachverhalt allerdings anders dar, zumal bei der besagten Pressekonferenz explizit gegen Reichart geschossen worden war. „Wenn nicht bei Frau Reichart, bei wem sonst haben Sie den Subventionsbetrug vermutet?“, fragte er. Die Antwort Moosbruggers geriet überaus fahrig: „Ich musste es doch an etwas festmachen. Aber ja, man hätte den Namen Reichart natürlich weglassen können.“ Der Prozess wurde vertagt und wird am 6. November fortgesetzt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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