Mordversuch im Raum

Banden-Gewalt mit Messern und Stöcken in Lehen

Salzburg
12.08.2024 19:58

Eine Massenschlägerei unter mehreren Syrern im Lehener Park und ein Angriff auf mehrere Polizisten – so lauteten die zwei Vorwürfe beim Prozess im Landesgericht. Das Gericht ortete nun sogar im Falle zweier Angeklagter Mordversuch oder zumindest absichtlich schwere Körperverletzung. 

Die Nacht auf den 1. Februar war eine der blutigsten in diesem Jahr: Zwei Messerstechereien im Salzburger Stadtteil Lehen beschäftigten die Einsatzkräfte. Einer der beiden Kriminalfälle, eine Massenschlägerei unter zwei rivalisierenden Syrer-Banden, beschäftigte am Montag das Salzburger Landesgericht: Damals gerieten mehr als ein Dutzend Syrer in Streit – eine Massenschlägerei mit Messern, Holzstöcken und Stangen zwischen zwei Gruppen entfachte. Diese Art von Banden-Kriminalität hatte in den vergangenen Wochen mehrfach österreichweite Schlagzeilen ausgelöst – Stichwort Wiener Reumannplatz.

Nur einer räumte Messerstiche ein

Mehrere Personen wurden verletzt. Drei Männer (19, 25, 32) erlitten Stichverletzungen. Ein Syrer, der selbst auch mit einem Messer hantiert haben soll, trug sogar drei Stichwunden im Rücken davon. Lebensgefahr? Daran zweifelte die Staatsanwaltschaft und klagte lediglich den Vorwurf einer schweren Körperverletzung in verabredeter Verbindung an – neben des weiteren Vorwurfs des Widerstands gegen die Staatsgewalt, da vier Angeklagte Wochen später im Mai sechs Polizisten angegriffen und verletzt haben sollen.

Aufgrund der vielen Angeklagten wurde aus Platzgründen im Schwurgerichtssaal verhandelt. (Bild: Markus Tschepp)
Aufgrund der vielen Angeklagten wurde aus Platzgründen im Schwurgerichtssaal verhandelt.

Doch von den bislang unbescholtenen Angeklagten packte nur einer vor der Richterin aus, räumte die Messerstiche im Lehener Park ein. Sonst waren viele widersprüchliche Angaben zu hören: Ein Verteidiger sprach von Notwehr, ein anderer von dem „heißblütigen“ Charakter seines Mandanten. Belastet werden einige Angeklagte durch DNA-Spuren.

Urteil: Bei zwei Angeklagten erklärte sich die Richterin für unzuständig, da sie den Tatbestand des versuchten Mordes oder zumindest der absichtlich schweren Körperverletzung verwirklicht sieht – nicht rechtskräftig. Für die restlichen Angeklagten setzte es Bewährungsstrafen zwischen sieben und zwölf Monaten. 

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