Ist es jetzt soweit? Mehr als fünf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes könnte in Oberösterreich bald erstmals das Auto eines Extrem-Rasers unter dem Hammer landen. Ein 17-Jähriger im VW Passat wurde auf der Westautobahn mit beinahe 200 km/h gelasert.
Zumindest scheinen die rechtlichen Voraussetzungen für die erste Versteigerung in Oberösterreich beim VW Passat eines 17-Jährigen gegeben. Der Bursch aus Salzburg war, wie berichtet, am Sonntag mit fast 200 km/h über die Westautobahn gebrettert, wurde beim 100er in Ansfelden abzüglich der Messtoleranz mit einer Überschreitung von 92 km/h gelasert.
Damit war der 17-Jährige so schnell, dass sein Auto auch beim ersten Vergehen „verfallen“ kann, wie es im Gesetz heißt. Zweite Voraussetzung dafür ist, dass der Raser auch Eigentümer des Wagens ist.
Der Weg zum „Verfall“
„In den ersten Aussagen wurde vom Lenker betont, dass das Fahrzeug in seinem Eigentum steht. Wir gehen davon aus, dass es zum Verfall kommt, wenn das zutrifft“, sagt Manfred Hageneder, zuständiger Bezirkshauptmann von Linz-Land.
Das Prüfverfahren läuft aber freilich noch, dafür hat die Behörde zwei Wochen Zeit. Kommt es tatsächlich zur endgültigen und rechtskräftigen Beschlagnahmung, wird die Bezirkshauptmannschaft das Auto „bestmöglich verwerten. Zum Beispiel im Wege einer Versteigerung im Dorotheum“, so Hageneder.
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