Nachdem ein Bagger bei Straßenarbeiten in OÖ ein Kabel gekappt hatte, gab es im Haus eines 58-Jährigen einen Kurzschluss. Doch weder die Haushaltsversicherung noch der Netzbetreiber kam für die Reparatur auf. Der Hausbesitzer muss die Kosten nun auf eigene Rechnung begleichen.
Alles begann damit, dass in Ried im Traunkreis Straßenarbeiten gemacht wurden. Am 16. Juli gab es ein kleines Missgeschick: Ein Bagger beschädigte ein Kabel. Der Strom in der Straße wurde abgestellt, das Problem behoben. „Fünf Minuten später nahm meine Frau aus dem Schaltkasten in unserem Haus ein zischendes Geräusch und Brandgeruch war. Gleichzeitig fiel im Haus der Strom aus“, erzählt Anrainer Josef S. (58).
Kurzschluss an Überlastungsschalter
Doch erst als die Familie eine Stunde ohne Strom war, wandte man sich an die Netz OÖ. Eine weitere Stunde später stand ein Techniker vor der Tür. Der fand schnell das Problem. „Der Brandgeruch sei durch einen Kurzschluss über den netzseitigen Netzüberlastungsschalter entstanden.“ Diese Schaltung ist zum Schutz von Netzüberspannungen für die gesamte Elektronik im Haus verantwortlich.
Ursache Überspannung im Netz
„Der Techniker von der Netz OÖ sagte uns, dass dieser Schalter sofort getauscht werden müsse“, so Josef S., der umgehend seinen Elektriker kontaktierte. „Die beiden Experten haben dann miteinander telefoniert. Als Ursache für den Schaden wurde von den beiden eine massiv aufgetretene Überspannung im Leitungsnetz der Netz OÖ angenommen. Eine andere Ursache ließ sich für den Kurzschluss im Überspannungsschalter ausschließen“, schildert der Hausbesitzer.
Versicherung putzt sich ab
Den Schaden ließ er dann gleich reparieren – Kostenpunkt knapp 200 Euro. Da die Haushaltsversicherung den Schaden nicht zahlen wollte, wandte er sich mit einer Reklamation an die Netz OÖ. Doch auch die ließ ihn abblitzen.
Netzbetreiber entschädigt auch nicht
„Leider haben wir in diesem Fall keine rechtliche Grundlage, eine Entschädigung zu leisten. Basierend auf den besonderen Regeln können wir auch keine Kulanzlösung anbieten, da derartige Zahlungen im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes von der Regulierungsbehörde nicht freigegeben werden“, sagt dazu Pressesprecher Wolfgang Denk.
Herr S. habe aber die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde e-Control anzurufen oder sich direkt bei der Baggerfirma schadlos zu halten.
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