Für den Wiederaufbau

EU hat weitere 4,2 Mrd. Euro an Kiew überwiesen

Außenpolitik
13.08.2024 14:02

Die Europäische Kommission hat am Dienstag rund 4,2 Milliarden Euro Hilfsgelder an die Ukraine ausgezahlt. Damit wurden der ukrainischen Regierung im Rahmen der sogenannten Ukraine-Fazilität bisher 12 Milliarden Euro überwiesen. Die neuen Zahlungen sollen in die Infrastruktur fließen.

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hatte die Auszahlung bereits genehmigt, da die Ukraine die dafür erforderlichen Reformbedingungen erfüllt habe. Die EU-Gelder fließen in den Aufbau zerstörter Infrastruktur und den Betrieb von Krankenhäusern und Schulen.

Die vierteljährlichen Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität sind an die Bedingung geknüpft, dass die Ukraine die dafür vereinbarten Anforderungen erfüllt. Die Ukraine habe die für die Reform des ukrainischen Büros für wirtschaftliche Sicherheit erforderlichen Gesetze erlassen sowie die Standards für die Unternehmensführung an internationale Vorbilder angepasst, so die Kommission in einer Aussendung.

Korruption im Fokus
Ziel ist ein effektiverer Kampf gegen Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität. Zudem habe Kiew einen nationalen Energie- und Klimaplan mit Initiativen bis 2030 angenommen.

„Die Menschen in der Ukraine sind gezwungen, einen grauenhaften Krieg zu führen. Gleichzeitig brauchen sie funktionierende Schulen und Krankenhäuser, müssen Zugang zu Wasser und Strom haben, brauchen Züge, Straßen und Brücken, um ihr Land in Gang zu halten“, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Deswegen leiste die EU-Fazilität für die Ukraine weiter lebenswichtige Unterstützung – damit all diese Herausforderungen gemeistert werden können, so die EU-Chefin. 

50 Milliarden Euro für die Ukraine bis 2027
Die Ukraine soll im Rahmen der Ukraine-Fazilität von 2024 bis 2027 Hilfsgelder bis zu 50 Milliarden Euro erhalten. 33 Milliarden Euro davon sind als Darlehen vorgesehen, der Rest in Form von Zuschüssen. Die im Ukraine-Plan angepeilten Reformen betreffen die Bereiche Energie, Landwirtschaft, Verkehr, ökologischer und digitaler Wandel, aber auch staatseigene Unternehmen sowie öffentliche Finanzen und Dezentralisierung.

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