Seit 2021 ist der Konsum von Alkohol sowie der Aufenthalt von offenkundig betrunkenen Personen im Schillerpark und im Volksgarten untersagt. In Ersterem zeigte die Maßnahme schnell Erfolg, Letzterer blieb das Sorgenkind und ist es noch immer, wie die Juli-Zahlen des Ordnungsdienstes eindrucksvoll beweisen.
„Schluss mit lustig!“ hieß es im Sommer 2021 als die damaligen Linzer Stadtgranden – SP-Bürgermeister Klaus Luger, VP-Vize Bernhard Baier und FP-Sicherheitsstadtrat Michael Raml – sich dazu entschlossen hatten, in zwei Linzer Parks ein Alkoholverbot zu verordnen.
Geldstrafen bis zu 218 Euro drohen
In den Parkarealen wird seitdem der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen untersagt. Darüber hinaus wird das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke verboten. Nicht betroffen sind behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe und Gastgärten während der Betriebszeiten sowie behördlich erlaubte Veranstaltungen. Die Kontrolle des Alkoholverbotes führt de Linzer Ordnungsdienst durch. Sollten Belehrungen nicht ausreichen, drohen Geldstrafen bis zu 218 Euro.
Nur fünf Amtshandlungen im Schillerpark
Während im Schillerpark die Maßnahme relativ schnell Wirkung zeigte, blieb der Volksgarten das Sorgenkind und ist es noch immer, wie die Juli-Zahlen des Ordnungsdienstes beweisen: Nicht weniger als 258 Amtshandlungen wurden dokumentiert, 253 davon im Volksgarten. FP-Sicherheitsreferent Michael Raml: „Die Zahlen zeigen, wie wichtig die tägliche Präsenz unseres Ordnungsdienstes ist.“ Der Freiheitliche ist aber trotz der doch sehr hoch wirkenden Anzahl an Amtshandlungen der Meinung, dass Belehrungen wirksamer sind als strikte Strafen. Laut ihm würde das auch deutlich werden, nachdem von den 258 Verstößen lediglich 21 zur Anzeige gebracht werden mussten.
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