Ab 1. Oktober

„Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ für Ukrainer kommt

Innenpolitik
14.08.2024 13:20

Ab 1. Oktober können nach Österreich geflüchtete Ukrainer eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ beantragen.

„Ukraine-Vertriebene und ihre Arbeitgeber*innen haben damit eine längerfristige Perspektive, unabhängig vom Vertriebenen-Status“, stellte Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) fest. Der Vertriebenen-Status, der bis März 2025 verlängert wurde, bleibt aber auch für jene, die die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ beantragen, aufrecht. Die Karte kann zweimal für ein Jahr und danach für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt werden, nach fünf Jahren ist der Umstieg auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis „Daueraufenthalt – EU“ möglich, teilte die Stadt Wien mit.

Die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“

  • Die Karte stellt einen befristeten, verlängerbaren Aufenthaltstitel dar.
  • Berechtigte müssen in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate vollversichert gearbeitet haben.

Anträge können ab 1. Oktober gestellt werden
Informieren will sie mit Websites zu Voraussetzungen und Fristen, aber auch Social-Media-Postings auf Ukrainisch. Für die Vorab-Information zu den Voraussetzungen gibt es einen eigenen Online-Assistenten, der neben Deutsch und Ukrainisch auch auf Englisch und Russisch verfügbar ist. Ab 2. September ist eine Online-Terminbuchung möglich, Anträge können ab 1. Oktober gestellt werden.

Erfreut zeigte sich der ukrainische Botschafter in Österreich, Vasyl Khymynets. Er betonte in der Pressemitteilung, dass die in Österreich gesammelten Erfahrungen und Kontakte Ukrainern beim Wiederaufbau des Landes behilflich sein werden.

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