Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben. Innenministerin Nancy Faeser hatte den Schritt Mitte Juli gesetzt. Das Magazin sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, sagte sie damals.
„Compact“ klagte dagegen und reichte einen Eilantrag gegen das Verbot ein. Das Bundesverwaltungsgericht prüfte daraufhin die Erfolgsaussichten der Klage. Derzeit könne nicht abschließend beurteilt werden, ob sich das Magazin gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte oder nicht, hieß es am Mittwoch in Leipzig.
„Verletzung der Menschenwürde“
Allerdings seien „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde“ zu erkennen. Zudem lasse sich aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen, teilte das Gericht mit. Ob das Verbot deshalb verhältnismäßig sei, sei aber unklar.
„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer sprach von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit. Seit dem Verbot darf das Magazin nicht mehr erscheinen, Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern Deutschlands wurden unter anderem Datenträger und Exemplare beschlagnahmt.
Kontakte zu Neuen Rechten
Bereits 2022 urteilte der deutsche Verfassungsschutz, dass „Compact“ „demokratiefeindliche und Menschenwürde-widrige Positionen in die Gesellschaft“ trage. Führende Akteurinnen und Akteure haben Kontakte zu wichtigen Personen der sogenannten Neuen Rechten (siehe Video oben).
„Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“, sagte Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser (SPD).
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