Justiz war härter

Ex-Knacki an Linzer Polizeischule ist unkündbar

Oberösterreich
15.08.2024 08:00

Ein Linzer Polizeischüler verschwieg seine kriminelle Vergangenheit und diese darf man ihm auch nicht mehr vorhalten. Damit ist er offenbar unkündbar und er darf weiter Uniform tragen. Bei der Justiz fackelte man beim selben Schüler vor fünf Jahren aber nicht lange.

„Fehlende Eignung“ diagnostizierte die Justiz einem Oberösterreicher, der bei der Aufnahme „vergessen“ hatte, seine kriminelle Vergangenheit zu erwähnen – diese kam durch einen Tipp von außen aber auf. Es folgte der sofortige Rausschmiss, wie die „Krone“ vor exakt fünf Jahren berichtete. Nun schaffte derselbe Mann es wieder durch die Sicherheitsüberprüfung – diesmal bei der Exekutive – und sitzt, wie berichtet, in der Linzer Polizeischule.

„Ein absoluter Einzelfall“
Doch bei der Polizei tut man sich mit dem Entschluss, den wegen Drogenhandel in Deutschland verurteilten Schüler rauszuwerfen, schwer. Grund: Die Strafe – er saß ein Jahr in Haft, hatte Jahre und sieben Monate ausgefasst – ist aus dem Register getilgt. Damit wäre bei einer Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht denkbar. „Die Behörde hatte gar nicht die Möglichkeit, Information über das Vorleben zu erlangen“, hieß es auf „Krone“-Nachfrage. Und dass es sich „um einen absoluten Einzelfall“ handelt. Dass sich Vorbestrafte bei der Polizei bewerben, käme aber regelmäßig vor. Scheint im Leumundszeugnis eine Vorstrafe auf, ist dies ein absoluter Ablehnungsgrund.

Ex-Kollegen erkannten ihn am Schießstand
Aufgeflogen war der spätberufene Jung-Polizist, weil ein Schießtraining in Sattledt mit Ex-Kollegen der Justizwache stattgefunden hatte und sich diese laut über dessen neuen Karriereweg wunderten.

Zitat Icon

Eine Sicherheitsprüfung im Auswahlverfahren der Polizei kann und wird nicht feststellen, ob eine Person vor vielen Jahren im Ausland eine bereits getilgte Strafe verbüßt hat.

Auskunft der Landespolizeidirektion OÖ

So schnell fliegt man aus Exekutive
Wie rasch die Polizei in Oberösterreich bei Verfehlungen von aktiven Beamten reagiert, zeigen einige Beispiele: So flog vor sieben Jahren ein Polizist wenige Jahre vor der Pensionierung hinaus, der teure Kleidung gestohlen und sich, als er erwischt wurde, mit falschem Namen ausgegeben hatte. Mit dem Rausschmiss verlor der Beamte auch seine Pensionsansprüche. Ein Polizist des Landeskriminalamts war vor vier Jahren seine Stelle los, nachdem er im Rausch Kollegen beleidigt und bedroht hatte. Aktuell verlor ein Polizist, der mit Drogen handelte, seinen Job: Er wurde in Wels zu 30 Monaten Haft, davon zehn unbedingt, verurteilt. Ab mehr als einem Jahr bedingter Haft ist der Jobverlust „inklusive“.

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