Der Partygast schaute im Frühjahr zu tief ins Glas und verursachte dann einen schweren Unfall in Röthis. Jetzt stand der 42-Jährige vor dem Landesgericht in Feldkirch.
Passiert ist die Tragödie am Abend des 21. April. Obwohl der 41-jährige Handwerker ordentlich einen im Tee hat, setzt er sich hinters Steuer seines Transporters, um nachhause zu fahren. Auf dem Weg in Richtung Viktorsberg, übersieht der stark Alkoholisierte bei einem Abbiegemanöver einen Motorradfahrer. Es kommt zum Zusammenprall.
Beim Sturz der 100 PS starken Maschine zieht sich der 59-jährige Biker zwar eine Lungen- und Rippenprellung sowie eine Quetschwunde an einem Finger zu, bleibt aber von Knochenbrüchen verschont. Aufgrund der mehr als 24 Tage anhaltenden Schmerzen des Opfers muss sich der Unfallverursacher nun wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Gericht verantworten.
„Ihnen ist schon klar, dass Alkohol im Straßenverkehr eine große Gefahr darstellt“, redet Richter Martin Mitteregger dem Schluckspecht ins Gewissen. Beim Unglücksfahrer waren damals zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt worden. Die Antwort des bislang Unbescholtenen klingt jedoch recht uneinsichtig: „Es war halt eine Geburtstagsfeier.“ Worauf der Herr Rat ihm gleich in die Parade fährt: „Das ist keine Entschuldigung!“
Deutliche Worte findet auch Staatsanwalt Wilfried Siegele in seinem Schlussplädoyer: „Mit zwei Promille ist an eine Geldstrafe nicht zu denken. Sowas muss mit einer Haftstrafe geahndet werden!“
Ein Versprechen und Dank des Angeklagten
Das nicht rechtskräftige Urteil lautet deshalb: Drei Monate Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldstrafe. Zwar hat die Versicherung bereits 12.000 Euro an Schadenswiedergutmachung geleistet. Da das 59-jährige Opfer nun aber weitere 5000 Euro an Teilschmerzengeld geltend gemacht hat, wurde es mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
In Anbetracht der Tatsache, dass dem Verurteilten wegen fahrlässiger Körperverletzung bis zu zwei Jahre Haft gedroht hätten, bedankt sich dieser am Ende höflich beim Richter und verspricht dann doch noch: „So ein Verhalten kommt nicht wieder vor.“
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