„Digitale Lynchjustiz“

Mobbing gegen männliche Boxerin? Justiz ermittelt!

Olympia
14.08.2024 19:38

Die französische Justiz ermittelt wegen massiver Anfeindungen gegen die algerische Boxerin Imane Khelif während der Olympischen Spiele in Paris!

Es sei eine Untersuchung zu Cyber-Mobbing aufgrund des Geschlechts, wegen öffentlicher Beleidigung und des öffentlichen Aufrufs zur Diskriminierung eingeleitet worden, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Zuständig sei das Büro für Hassverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

„Misogyne, rassistische und sexistische Kampagne“
Gegen wen die Untersuchung sich richte, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Der Behörde zufolge hatte Khelif am Montag eine Anzeige eingereicht. Ihr Anwalt Nabil Boudi schrieb auf der Internetplattform X, die Ermittlungen sollten zeigen, wer hinter der „misogynen, rassistischen und sexistischen Kampagne“ gegen die Boxerin stecke. Gleichzeitig solle es auch um diejenigen gehen, die die „digitale Lynchjustiz“ befeuert hätten.

Die Kämpfe der 25-jährigen Khelif und der 28-jährigen Lin Yi-ting aus Taiwan wurden während Olympia von einer emotional geführten Geschlechter-Debatte begleitet. Die Debatte ging weit über die Frage des sportlich fairen Wettkampfs hinaus und erfasste auch höchste politische Kreise. In der gesellschaftspolitisch aufgeheizten Stimmung erfuhren beide Athletinnen im Internet viele Anfeindungen.

„Im Vergleich zu anderen weiblichen Teilnehmern Wettbewerbsvorteile“
Beide Boxerinnen waren nach bisher nicht näher erklärten Geschlechter-Tests vom Verband IBA, der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) nicht anerkannt wird, von der WM 2023 ausgeschlossen worden. Beide hätten laut IBA die erforderlichen Teilnahmekriterien nicht erfüllt und „im Vergleich zu anderen weiblichen Teilnehmern Wettbewerbsvorteile“ gehabt.

Das IOC nannte es eine „willkürliche Entscheidung ohne ordnungsgemäßes Verfahren“ und ließ Khelif und Lin in Paris teilnehmen. Das im Pass angegebene Geschlecht sei für viele Sportarten maßgeblich für die Zulassung zu den Wettbewerben, lautete eine Begründung.

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