Betrugsverdacht

Heimischer Ex-Fußballprofi sitzt in deutscher Haft

Wien
15.08.2024 06:00

Schwere Vorwürfe gegen Ex-Fußballnationalspieler Stefan Stangl: Nach einer bedingten Freiheitsstrafe wegen Betrugs sitzt er jetzt in deutscher Haft.

Eine wechselvolle Sportlerkarriere endet aktuell in einer Zelle – Stefan Stangl, einmaliger Nationalteamspieler und Profi bei heimischen Großklubs wie Rapid Wien und Red Bull Salzburg, dürfte nun endgültig auf die schiefe Bahn geraten sein. Nach einer Verurteilung am 14. Februar wegen schweren Betrugs.

Im Detail: Der 32-jährige Steirer versprach einem Bekannten, dass er seine 50.000 Euro teure Rolex-Uhr gewinnbringend verkaufen würde. Nach einer Anzeige wurde er schlussendlich als „unbescholtener Ersttäter“ zu zehn Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt, bestätigt Martin Bodner vom Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich.

Landesgericht Korneuburg (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Landesgericht Korneuburg

Kriminelle Karriere dürfte weitergehen
Jetzt dürfte es aber wirklich knüppeldick kommen: Stangl sitzt in deutscher Auslieferungshaft, nachdem er Ende Juli auf einem Flughafen verhaftet worden war. Der dringend Tatverdächtige soll seine Opfer dazu verleitet haben, ihm Geld zu borgen, damit er „gewinnbringend“ mit Kryptowährungen spekuliert und in teure Luxusuhren investiert. Haken der Geschichte: Die leichtgläubigen Opfer erhielten ihr Geld nie wieder zurück, wobei der beschuldigte Profikicker mit verschiedensten Ausreden brillierte.

Doch nicht nur die Geldgeber, sondern auch die heimischen Strafverfolgungsbehörden wurden vom einstigen Vorzeigeathleten hinters Licht geführt. Nach Erlass eines europäischen Haftbefehls klickten nun die Handschellen. Das juristische Tauziehen startet von vorne. 

200.000 Euro Schaden: Noch mehr Opfer befürchtet
Fest steht, dass sich der bisherige Schaden auf rund 200.000 Euro beläuft – wobei das Landeskriminalamt eine weit höhere Anzahl an Opfern vermutet. Während die Opfersuche der Wiener Polizei auf Hochtouren läuft (Hinweise an 01/31310-62511), gilt für Stangl die Unschuldsvermutung.

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