Man möchte glauben, alkoholisiert setzt sich niemand mehr ans Steuer, um sich und andere zu schützen, doch die landesweiten Schwerpunktkontrollen von Mittwoch auf den Mariä Himmelfahrtstag zeigen ein anderes Bild
Wegen Alkoholisierung der Lenker wurden 22 Führerscheine entzogen. Sechs Führerscheine wurden Lenkern vorläufig abgenommen, weil sie unter dem Einfluss von Drogen standen.
Dazu kamen bei dieser Schwerpunktaktion 18 Minderalkoholisierungen beim Lenken eines Kraftfahrzeuges, 186 Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz.
Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt, beispielsweise bei Lenkern bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahres und für Lkw-Fahrer.
Auch wenn der Lenker unter 0,5 Promille hat, kann er beispielsweise bei Ermüdung oder etwaiger Wechselwirkungen mit Medikamenten nicht tauglich zum Fahren sein: Man spricht von Minderalkoholisierung.
285 Organmandate wegen Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz wurden eingehoben.
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