Der Flug einer Wienerin war fast 24 Stunden verspätet. Dem nicht genug, habe es während der Wartezeit laut Leserin dann auch noch eine mangelnde Betreuung durch die Fluglinie gegeben. Die Ombudsfrau hat die Airline mit dem Fall konfrontiert. Diese sieht die Sache anders.
Von Kapstadt in Südafrika über Doha, die Hauptstadt von Katar, wollte Anja R. Ende Februar zurück nach Wien reisen. Kurz nach dem Einsteigen – der Abflug war für 19.10 Uhr geplant – hätten alle Passagiere den Flieger wegen eines technischen Problems verlassen müssen. Anfangs habe es Durchsagen gegeben, Stunden später sei das anders gewesen.
Kein Hotel für Übernachtung
„Es konnte keiner sagen, wann der Flug geht, ob er bestehen bleibt oder wir auf eine andere Airline umgebucht werden“, so Frau R. Gegen Mitternacht habe es kurz geheißen, es werde ein Hotel geben, was nicht der Fall war. Es habe nicht ausreichend Versorgung mit Wasserflaschen, Snacks oder Ähnlichem gegeben, die Geschäfte waren geschlossen.
Flug erst am nächsten Tag
Die Passagiere seien unruhiger geworden. „Sie fingen an zu streiten, zu schreien, zu weinen.“ Der Flug habe erst am nächsten Tag um 16.30 Uhr stattgefunden. Da hatte die Leserin bereits bei einer anderen Fluglinie ein Ticket erworben, weil sie beruflich nach Spanien weitermusste. Frau R. wandte sich an die „Krone“, da sie das Vorgehen der Airline als „Frechheit“ empfinde, wie sie schrieb.
Die Stellungnahme der Airline
Es bedurfte zweier Anläufe, bis die Ombudsfrau seitens Qatar Airways eine Stellungnahme erhielt. Man habe die erste Anfrage nicht erhalten (obwohl der Redaktion für diese eine Eingangsbestätigung vorliegt, Anm.). Darüber hinaus teilte man mit, dass es in dem Fall keine Entschädigung gebe und auch die EU-Fluggastrechteverordnung nicht greife.
„Sind Fürsorgepflicht nachgekommen“
Auf weitere Nachfrage, warum man die Passagiere nicht ausreichend betreut und versorgt habe, hieß es: Auf Basis von Berichten des Bodenpersonals in Kapstadt könne man mitteilen, dass Passagiere mit einfachen Erfrischungen und Getränken versorgt worden seien. Restaurants im Abflugbereich seien geschlossen gewesen, deshalb habe man Kunden nicht mit warmen Mahlzeiten versorgen können.
Tags darauf sei man der Fürsorgepflicht nachgekommen, es habe Essen, Getränke und eine Duschmöglichkeit gegeben. Was es jedenfalls nicht gab: eine Entschuldigung.
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