An Hepatitis erkrankt?

Haftstrafe nach Spuckattacke auf Polizisten

Vorarlberg
16.08.2024 07:55

Gegen die Festnahme durch vier Beamte hat sich der Beschuldigte heftig gewehrt und dabei einem der Polizisten in den Mund gespuckt. Ob der Angeklagte damals an Hepatitis C litt, wurde im Prozess am Landesgericht Feldkirch nicht endgültig geklärt.

Schulterzerrung, gebrochene Kniescheibe, Kreuzbandriss. „Im Zuge einer Verhaftung habe ich bei einem Beamten noch nie eine so schwere Körperverletzung gesehen“, konfrontiert Richter Theo Rümmele den 31-jährigen Angeklagten mit den Fakten. Der Beschuldigte hat sich im Juli in der Dornbirn Innenstadt massiv gegen seine Festnahme durch vier Polizisten gewehrt. Besonders schlimm: Obwohl der Aggressive wusste, dass er an Hepatitis C leidet, schreckte er nicht davor zurück, einem Beamten im Zuge der Amtshandlung in den Mund zu spucken und ihn so der Gefahr einer Ansteckung auszusetzen. Seit der Festnahme sitzt das „spuckwütige Lama“ in Untersuchungshaft.

Zutritt zu Public Viewing verwehrt
Als der 31-Jährige am Mittwoch von Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt und zu den Vorfällen befragt wird, bekennt sich der Angeklagte schuldig. Er habe zwei Tage vor seinem Ausraster seine Therapie abgebrochen und somit keine Medikamente mehr gehabt. Weil er nicht schlafen konnte und etwas zur Beruhigung brauchte, habe er eine halbe Flasche Wodka getrunken und sei dann zum Public Viewing gegangen. Dort habe man ihm den Zutritt verwehrt und die Sache sei eskaliert.

Richter Theo Rümmele führte die Verhandlung. (Bild: Chantall Dorn)
Richter Theo Rümmele führte die Verhandlung.

„Ob Sie es glauben oder nicht. Aber es tut mir leid“, zeigt sich der Angeklagte reumütig. Er bestreitet jedoch, zum Tatzeitpunkt noch an Hepatitis C erkrankt gewesen zu sein. Das geht auch aus einem medizinischen Gutachten hervor, welches Verteidiger Maximilian Fritz dem Gericht vorlegt. Staatsanwältin Sarah Nenning beäugt dies kritisch und beantragt eine Entschlüsselung des Attestes.

Um das Verfahren nicht in die Länge zu zögern, schließt der Herr Rat dieses Faktum aus und verurteilt den vorbestraften Delinquenten rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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