Erstmals in OÖ

Bescheid verschickt: Raser erwartet Versteigerung

Oberösterreich
16.08.2024 12:00

„Wir haben den endgültigen Beschlagnahme-Bescheid verschickt“ – erstmals könnte in Oberösterreich damit das Auto eines Extrem-Rasers tatsächlich unter dem Hammer landen und zwangsversteigert werden. Betroffen ist ein erst 17-jähriger Probeführerscheinbesitzer.

Nägel mit Köpfen – oder besser gesagt Hammer am Auktionspult – werden nun in Oberösterreich zum ersten Mal gemacht. Seit 1. März können Fahrzeuge von Extrem-Rasern beschlagnahmt und im äußersten Fall zwangsversteigert werden. Bisher erhielten alle Bleifüße ihre nur vorläufig beschlagnahmten Boliden wieder zurück. Das könnte sich nun ändern: „Wir haben den endgültigen Beschlagnahme-Bescheid verschickt“, sagt Manfred Hageneder, Bezirkshauptmann von Linz-Land, zum Fall eines 17-jährigen Salzburgers.

Mit 200 km/h auf Autobahn
Der junge Bleifuß war am 11. August, wie berichtet, mit knapp 200 km/h über die Westautobahn gerast, wurde beim 100er in Ansfelden abzüglich der Messtoleranz mit einer Überschreitung von 92 km/h gelasert – die Polizei beschlagnahmte seinen VW Passat.

Bisher erhielten alle Extrem-Raser ihre Fahrzeuge danach wieder zurück, meist weil sie nicht Eigentümer der Autos waren. Das dürfte beim 17-Jährigen anders sein: „Aufgrund seiner Aussagen gehen wir davon aus, dass er auch der Eigentümer ist“, sagt Hageneder. Daher hat seine Behörde die endgültige Autoabnahme angeordnet, die in weiterer Folge zum „Verfall“ und damit der Versteigerung des VW führt.

Bescheid noch nicht rechtskräftig
Erst einmal hat der 17-Jährige aber die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Beschlagnahme-Bescheid einzureichen. Erst wenn dieser rechtskräftig wird, kann es zur Versteigerung kommen. Davon geht der Bezirkshauptmann derzeit auch aus.

Für diesen Fall kündigte Hagender gegenüber der „Krone“ bereits an, den Wagen zum Beispiel „im Wege einer Versteigerung im Dorotheum“ zu verwerten. 70 Prozent des Verkaufspreises würden an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds gehen, der Rest an das Land Oberösterreich.

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