Unter Tränen nimmt der Angeklagte im Wiener Landesgericht sein Urteil entgegen: Zwei Jahre teilbedingte Haft, weil er zu Ostern versucht hatte, das Gartenhaus seiner Gattin abzufackeln. Die Untersuchungshaft dürfte Spuren hinterlassen haben. Den Richter fleht er an: „Ich halte es hier nicht mehr aus.“
Es war Ostersonntag: Ein 57-Jährige hatte gerade seinen Job verloren, stritt heftig mit seiner Ehefrau. Seinen Kummer versuchte er in einer Tankstelle in Wien-Döbling in Alkohol zu ertränken. Wo schließlich die folgenschwere Idee geboren wurde – er plante, die Gartenhütte seiner Gattin anzuzünden.
Abschiedsbrief geschrieben, Sohn angerufen
Der Wiener füllte einen Kanister mit Benzin, machte sich auf den Weg zu der Hütte in der Kleingartensiedlung. Er schrieb auch einen Abschiedsbrief und rief nach der Brandstiftung seinen Sohn an. „Ich habe ihm gesagt, er soll seiner Mutter, meiner Frau, sagen, dass ihr Gartenhaus brennt“, gesteht der 57-Jährige im Wiener Landesgericht.
Er hat psychische Probleme gehabt, und es ist vor dem Hintergrund einer nicht unerheblichen Alkoholisierung geschehen.
Verteidigerin vor Gericht
„Ich halte es hier nicht aus“
„Er hat psychische Probleme gehabt, und es ist vor dem Hintergrund einer nicht unerheblichen Alkoholisierung geschehen“, versucht seine Verteidigerin zu relativieren. Schuldig der versuchten Brandstiftung ist er trotzdem. Richter Christian Gneist verkündet das Urteil des Schöffensenats: zwei Jahre teilbedingt wegen versuchter Brandstiftung, davon muss der Wiener acht Monate ins Gefängnis.
Was den Arbeitslosen am meisten interessiert: „Geh‘ ich nach Hause oder bleib‘ ich?“ Woraufhin Herr Rat den 57-Jährigen enttäuschen muss – viereinhalb Monate saß der Angeklagte zwar bereits in Untersuchungshaft, dreieinhalb sind aber noch offen. Es fließen Tränen bei dem Wiener: „Ich halte es hier nicht aus.“ Das Urteil nimmt er aber an, der Staatsanwalt erbittet Bedenkzeit. Mit verweinten Augen wird er schließlich von einer Justizwachebeamtin zurück in seine Zelle gebracht.
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