Mehr als 40 Coups hat ein junger Krimineller schon auf dem Kerbholz. Ein Hausherr ertappte ihn in seinem Keller. Allen Geschädigten fiel das Urteil vor Gericht zu milde aus: „Das schreckt niemanden ab, es wieder zu tun!“
So schnell wird Peter F. die heurige Nacht auf Palmsonntag nicht vergessen. Aus dem Keller seines Hauses in Pinkafeld hatte der Familienvater, der bereits im Bett gelegen ist, verdächtige Geräusche gehört. Wenige Augenblicke später stand er einem Einbrecher gegenüber, der teures Werkzeug stehlen wollte. „Bewaffnet“ mit einem Spaten, hatte der damals 42-jährige Hausherr den jungen Eindringling in einen Geräteschuppen auf seinem Grundstück gedrängt und ihn bewacht, bis die Polizei eintraf.
Über 40 Einbrüche und Diebstähle
Da der Festgenommene zwei Messer sowie Goldschmuck und eine kostspielige Uhr einstecken hatte, gingen die Ermittler davon aus, dass es sich um einen Serientäter handeln dürfte. Die Kriminalbeamten sollten Recht behalten. Nach umfangreichen Erhebungen von Spezialisten des Landeskriminalamtes – Außenstelle Oberwart konnten dem Beschuldigten aus Moldawien mehr als 40 weitere Einbrüche und Diebstähle nachgewiesen werden. Teilweise ist der gewerbsmäßige Kriminelle gescheitert und es blieb bei einem Versuch.
Bikes auf Schwarzmarkt verkauft
Seine Spur hat sich quer durch Niederösterreich, die Steiermark und das Burgenland gezogen. Unter anderem hat der umtriebige Einbrecher Coups auf dem Römersee-Campingplatz in Wiesen und in Forchtenstein verübt. Der Angeklagte war nachweislich bereits seit Mai des vergangenen Jahres hierzulande auf Beutezug.
In allen drei Bundesländern hatte er entwendete E-Bikes und E-Scooters der hochpreisigen Kategorie in Wäldern versteckt, um sie erst dann auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen, wenn bereits genug Zeit seit dem Diebstahl verstrichen ist.
Wirbel um Urteil
Jetzt stand der Angeklagte in Graz vor Gericht. Bei allen Opfern sorgt das Urteil für Verwunderung: „Der Serientäter hat lediglich 12 Monate ausgefasst, von denen er 4,5 bereits abgesessen hat.“ Die Begründung, der Einbrecher sei noch nicht 18 Jahre alt und habe keine fachliche Qualifikation, stieß auf wenig Zustimmung.
Seine Eltern seien verstorben und er sei auf sich allein gestellt gewesen. Der Richter sagte, dass nach den 12 Monaten noch eine 3-jährige Bewährungszeit folgt, und wenn sie in dieser Zeit etwas anstellt, könnte sie mindestens 5 Jahre bekommen.
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